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[Senatsdebatte] Judikative
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    Beitrag: #1
    [Senatsdebatte] Judikative
    12.10.2009, 16:26, Uhr
    (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.10.2009, 20:12 von Sir Fritz Grimpen.)

    Sehr geehrte Senatoren,

    ich möchte jetzt noch einmal auf die Judikative des Dreikönigslandes hinweisen. Wir haben keinen Aufbau, keine Festlegung, wie ein Verfahren abläuft. Uns fehlt es einfach an Gesetzgebung zur Judikative.

    Ich habe diese Senatsdebatte eingeführt, um ein Bundesgerichtshofgesetz zu formulieren. Wieder einmal fange ich an.

    Zitat:Bundesgerichtshofgesetz
    [/HR]
    § 1 Geltungsbereich

    Dieses Gesetz gilt auf dem Hoheitsgebiet des Bundes der Republik Dreikönigsland uneingeschränkt. Es kann durch andere Staaten mit analogem Entsprechen mit einigen Einschränkungen übernommen werden, ohne, dass die Republik Dreikönigsland oder ein Organ dieser darüber informiert werden muss, noch darüber abstimmen darf.

    § 2 Regelungsbereich

    Dieses Gesetz regelt den Gerichtsaufbau des Bundesgerichtshofes und die Zusammensetzung der Spruchkörper.

    Vorschläge oder Meinungen?

    Reichskanzler von Devon a. D.
    Vizekonsorzirat für Wirtschaft a. D.
    Konsorzirat für Wirtschaft und Finanzen a. D.
    Reichskanzler der Konföderation Dreikönigsland a. D.
    Kanzler der Republik Dreikönigsland a. D.
    Senator im Dreikönigsland a. D.
    Bundesminister für Verteidigung a. D.
    Bundesminister für Inneres, Sport und Presse a. D.
    Bundesminister für Justiz a. D.
    Bundesminister für Äußeres und Botschaften a. D.

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    Beitrag: #2
    RE: [Senatsdebatte] Judikative
    12.10.2009, 20:07, Uhr

    Handlung
    Gähnt

    Geiz ist eine Religion, Sarkasmus ist eine Tugend, Beleidigungen ein Hobby und generelle Unfreundlichkeit eine Lebenseinstellung.
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      Beitrag: #3
      RE: [Senatsdebatte] Judikative
      12.10.2009, 20:29, Uhr
      (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.10.2009, 20:29 von Sir Fritz Grimpen.)

      Zitat:Bundesgerichtshofgesetz
      [/HR]
      Abschnitt 1 - Allgemeines

      § 1 Geltungsbereich

      Dieses Gesetz gilt auf dem Hoheitsgebiet des Bundes der Republik Dreikönigsland uneingeschränkt. Es kann durch andere Staaten mit analogem Entsprechen mit einigen Einschränkungen übernommen werden, ohne, dass die Republik Dreikönigsland oder ein Organ dieser darüber informiert werden muss, noch darüber abstimmen darf.

      § 2 Regelungsbereich

      Dieses Gesetz regelt den Gerichtsaufbau des Bundesgerichtshofes und die Zusammensetzung der Spruchkörper.

      § 3 Gerichtsaufbau

      Der Bundesgerichtshof besteht aus den Abteilungen Strafrecht, Zivilrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Familienrecht, Staatsanwalt und Prozessbeihilfe.

      § 4 Spruchkörper

      Die Spruchkörper beim Bundesgerichtshof sind mit Richtern und Schöffen zu besetzen.

      § 5 Aufgaben der Prozessbeihilfe

      Die Prozessbeihilfe besteht aus Gerichtsdienern und Beamten des höheren Dienstes und erledigen Aufgaben, die von den Richtern oder Staatsanwälten angeordnet werden.

      Abschnitt 2 - Spruchkörper

      § 6 Aufgaben der Spruchkörper

      Die Spruchkörper nehmen Beweise auf, vernehmen Zeugen, sprechen die Urteile, bearbeiten Verfahren im Vorfeld und stimmen über die weitere Vorgehensweise in Prozessen ab.

      § 7 Aufbau der Spruchkörper in Zivilverfahren

      Ein Spruchkörper im Zivilverfahren besteht aus einem Richter und zwei Schöffen oder zwei Richtern.

      § 8 Aufbau der Spruchkörper in Strafverfahren

      Ein Spruchkörper im Strafverfahren besteht aus einem Richter und zwei Schöffen, drei Richtern und zwei Schöffen, zwei Richtern und zwei Schöffen oder vier Richtern.

      § 9 Aufbau der Spruchkörper in Arbeitsrechtsverfahren

      Ein Spruchkörper im Arbeitsrechtsverfahren besteht aus einem Richter und einem Schöffen oder zwei Richtern und drei Schöffen.

      § 10 Aufbau der Spruchkörper in Sozialrechtsverfahren

      Ein Spruchkörper im Sozialrechtsverfahren besteht aus zwei Schöffen und einem Richter, zwei Schöffen und zwei Richtern oder einem Richter und einem Schöffen.

      § 11 Aufbau der Spruchkörper in Familienrechtsverfahren

      Ein Spruchkörper im Familienrechtsverfahren besteht aus zwei oder einem Richter.

      § 12 Bestimmung der Spruchkörper

      Die Spruchkörper werden für jedes Verfahren neu vom Bundesminister für Justiz bestimmt.

      Haben Sie besondere Einwände?

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      Beitrag: #4
      RE: [Senatsdebatte] Judikative
      12.10.2009, 22:50, Uhr

      Wenn ich mir das durchgelesen habe.. aber das dauert noch... wo ist eigentlich der Graf?

      Geiz ist eine Religion, Sarkasmus ist eine Tugend, Beleidigungen ein Hobby und generelle Unfreundlichkeit eine Lebenseinstellung.
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        Beitrag: #5
        RE: [Senatsdebatte] Judikative
        12.10.2009, 22:55, Uhr

        Im Gefängnis.

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