12.10.2009, 16:26
Sehr geehrte Senatoren,
ich möchte jetzt noch einmal auf die Judikative des Dreikönigslandes hinweisen. Wir haben keinen Aufbau, keine Festlegung, wie ein Verfahren abläuft. Uns fehlt es einfach an Gesetzgebung zur Judikative.
Ich habe diese Senatsdebatte eingeführt, um ein Bundesgerichtshofgesetz zu formulieren. Wieder einmal fange ich an.
Vorschläge oder Meinungen?
ich möchte jetzt noch einmal auf die Judikative des Dreikönigslandes hinweisen. Wir haben keinen Aufbau, keine Festlegung, wie ein Verfahren abläuft. Uns fehlt es einfach an Gesetzgebung zur Judikative.
Ich habe diese Senatsdebatte eingeführt, um ein Bundesgerichtshofgesetz zu formulieren. Wieder einmal fange ich an.
Zitat:Bundesgerichtshofgesetz
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§ 1 Geltungsbereich
Dieses Gesetz gilt auf dem Hoheitsgebiet des Bundes der Republik Dreikönigsland uneingeschränkt. Es kann durch andere Staaten mit analogem Entsprechen mit einigen Einschränkungen übernommen werden, ohne, dass die Republik Dreikönigsland oder ein Organ dieser darüber informiert werden muss, noch darüber abstimmen darf.
§ 2 Regelungsbereich
Dieses Gesetz regelt den Gerichtsaufbau des Bundesgerichtshofes und die Zusammensetzung der Spruchkörper.
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