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[Senatsdebatte] Judikative - Druckversion

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[Senatsdebatte] Judikative - Sir Fritz Grimpen - 12.10.2009

Sehr geehrte Senatoren,

ich möchte jetzt noch einmal auf die Judikative des Dreikönigslandes hinweisen. Wir haben keinen Aufbau, keine Festlegung, wie ein Verfahren abläuft. Uns fehlt es einfach an Gesetzgebung zur Judikative.

Ich habe diese Senatsdebatte eingeführt, um ein Bundesgerichtshofgesetz zu formulieren. Wieder einmal fange ich an.

Zitat:Bundesgerichtshofgesetz
[/HR]
§ 1 Geltungsbereich

Dieses Gesetz gilt auf dem Hoheitsgebiet des Bundes der Republik Dreikönigsland uneingeschränkt. Es kann durch andere Staaten mit analogem Entsprechen mit einigen Einschränkungen übernommen werden, ohne, dass die Republik Dreikönigsland oder ein Organ dieser darüber informiert werden muss, noch darüber abstimmen darf.

§ 2 Regelungsbereich

Dieses Gesetz regelt den Gerichtsaufbau des Bundesgerichtshofes und die Zusammensetzung der Spruchkörper.

Vorschläge oder Meinungen?


RE: [Senatsdebatte] Judikative - Ceville - 12.10.2009

Handlung
Gähnt



RE: [Senatsdebatte] Judikative - Sir Fritz Grimpen - 12.10.2009

Zitat:Bundesgerichtshofgesetz
[/HR]
Abschnitt 1 - Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich

Dieses Gesetz gilt auf dem Hoheitsgebiet des Bundes der Republik Dreikönigsland uneingeschränkt. Es kann durch andere Staaten mit analogem Entsprechen mit einigen Einschränkungen übernommen werden, ohne, dass die Republik Dreikönigsland oder ein Organ dieser darüber informiert werden muss, noch darüber abstimmen darf.

§ 2 Regelungsbereich

Dieses Gesetz regelt den Gerichtsaufbau des Bundesgerichtshofes und die Zusammensetzung der Spruchkörper.

§ 3 Gerichtsaufbau

Der Bundesgerichtshof besteht aus den Abteilungen Strafrecht, Zivilrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Familienrecht, Staatsanwalt und Prozessbeihilfe.

§ 4 Spruchkörper

Die Spruchkörper beim Bundesgerichtshof sind mit Richtern und Schöffen zu besetzen.

§ 5 Aufgaben der Prozessbeihilfe

Die Prozessbeihilfe besteht aus Gerichtsdienern und Beamten des höheren Dienstes und erledigen Aufgaben, die von den Richtern oder Staatsanwälten angeordnet werden.

Abschnitt 2 - Spruchkörper

§ 6 Aufgaben der Spruchkörper

Die Spruchkörper nehmen Beweise auf, vernehmen Zeugen, sprechen die Urteile, bearbeiten Verfahren im Vorfeld und stimmen über die weitere Vorgehensweise in Prozessen ab.

§ 7 Aufbau der Spruchkörper in Zivilverfahren

Ein Spruchkörper im Zivilverfahren besteht aus einem Richter und zwei Schöffen oder zwei Richtern.

§ 8 Aufbau der Spruchkörper in Strafverfahren

Ein Spruchkörper im Strafverfahren besteht aus einem Richter und zwei Schöffen, drei Richtern und zwei Schöffen, zwei Richtern und zwei Schöffen oder vier Richtern.

§ 9 Aufbau der Spruchkörper in Arbeitsrechtsverfahren

Ein Spruchkörper im Arbeitsrechtsverfahren besteht aus einem Richter und einem Schöffen oder zwei Richtern und drei Schöffen.

§ 10 Aufbau der Spruchkörper in Sozialrechtsverfahren

Ein Spruchkörper im Sozialrechtsverfahren besteht aus zwei Schöffen und einem Richter, zwei Schöffen und zwei Richtern oder einem Richter und einem Schöffen.

§ 11 Aufbau der Spruchkörper in Familienrechtsverfahren

Ein Spruchkörper im Familienrechtsverfahren besteht aus zwei oder einem Richter.

§ 12 Bestimmung der Spruchkörper

Die Spruchkörper werden für jedes Verfahren neu vom Bundesminister für Justiz bestimmt.

Haben Sie besondere Einwände?


RE: [Senatsdebatte] Judikative - Ceville - 12.10.2009

Wenn ich mir das durchgelesen habe.. aber das dauert noch... wo ist eigentlich der Graf?


RE: [Senatsdebatte] Judikative - Sir Fritz Grimpen - 12.10.2009

Im Gefängnis.