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[Senatsdebatte] Judikative
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    Beitrag: #3
    RE: [Senatsdebatte] Judikative
    12.10.2009, 20:29, Uhr
    (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.10.2009, 20:29 von Sir Fritz Grimpen.)

    Zitat:Bundesgerichtshofgesetz
    [/HR]
    Abschnitt 1 - Allgemeines

    § 1 Geltungsbereich

    Dieses Gesetz gilt auf dem Hoheitsgebiet des Bundes der Republik Dreikönigsland uneingeschränkt. Es kann durch andere Staaten mit analogem Entsprechen mit einigen Einschränkungen übernommen werden, ohne, dass die Republik Dreikönigsland oder ein Organ dieser darüber informiert werden muss, noch darüber abstimmen darf.

    § 2 Regelungsbereich

    Dieses Gesetz regelt den Gerichtsaufbau des Bundesgerichtshofes und die Zusammensetzung der Spruchkörper.

    § 3 Gerichtsaufbau

    Der Bundesgerichtshof besteht aus den Abteilungen Strafrecht, Zivilrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Familienrecht, Staatsanwalt und Prozessbeihilfe.

    § 4 Spruchkörper

    Die Spruchkörper beim Bundesgerichtshof sind mit Richtern und Schöffen zu besetzen.

    § 5 Aufgaben der Prozessbeihilfe

    Die Prozessbeihilfe besteht aus Gerichtsdienern und Beamten des höheren Dienstes und erledigen Aufgaben, die von den Richtern oder Staatsanwälten angeordnet werden.

    Abschnitt 2 - Spruchkörper

    § 6 Aufgaben der Spruchkörper

    Die Spruchkörper nehmen Beweise auf, vernehmen Zeugen, sprechen die Urteile, bearbeiten Verfahren im Vorfeld und stimmen über die weitere Vorgehensweise in Prozessen ab.

    § 7 Aufbau der Spruchkörper in Zivilverfahren

    Ein Spruchkörper im Zivilverfahren besteht aus einem Richter und zwei Schöffen oder zwei Richtern.

    § 8 Aufbau der Spruchkörper in Strafverfahren

    Ein Spruchkörper im Strafverfahren besteht aus einem Richter und zwei Schöffen, drei Richtern und zwei Schöffen, zwei Richtern und zwei Schöffen oder vier Richtern.

    § 9 Aufbau der Spruchkörper in Arbeitsrechtsverfahren

    Ein Spruchkörper im Arbeitsrechtsverfahren besteht aus einem Richter und einem Schöffen oder zwei Richtern und drei Schöffen.

    § 10 Aufbau der Spruchkörper in Sozialrechtsverfahren

    Ein Spruchkörper im Sozialrechtsverfahren besteht aus zwei Schöffen und einem Richter, zwei Schöffen und zwei Richtern oder einem Richter und einem Schöffen.

    § 11 Aufbau der Spruchkörper in Familienrechtsverfahren

    Ein Spruchkörper im Familienrechtsverfahren besteht aus zwei oder einem Richter.

    § 12 Bestimmung der Spruchkörper

    Die Spruchkörper werden für jedes Verfahren neu vom Bundesminister für Justiz bestimmt.

    Haben Sie besondere Einwände?

    Reichskanzler von Devon a. D.
    Vizekonsorzirat für Wirtschaft a. D.
    Konsorzirat für Wirtschaft und Finanzen a. D.
    Reichskanzler der Konföderation Dreikönigsland a. D.
    Kanzler der Republik Dreikönigsland a. D.
    Senator im Dreikönigsland a. D.
    Bundesminister für Verteidigung a. D.
    Bundesminister für Inneres, Sport und Presse a. D.
    Bundesminister für Justiz a. D.
    Bundesminister für Äußeres und Botschaften a. D.

    Es war einmal - Jetzt ist es nicht mehr.
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    [Senatsdebatte] Judikative - von Sir Fritz Grimpen - 12.10.2009, 16:26,
    RE: [Senatsdebatte] Judikative - von Ceville - 12.10.2009, 20:07,
    RE: [Senatsdebatte] Judikative - von Sir Fritz Grimpen - 12.10.2009, 20:29
    RE: [Senatsdebatte] Judikative - von Ceville - 12.10.2009, 22:50,

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