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RE: [Senatsdebatte] Judikative
12.10.2009, 20:29, Uhr
Zitat:Bundesgerichtshofgesetz [/HR]
Abschnitt 1 - Allgemeines
§ 1 Geltungsbereich
Dieses Gesetz gilt auf dem Hoheitsgebiet des Bundes der Republik Dreikönigsland uneingeschränkt. Es kann durch andere Staaten mit analogem Entsprechen mit einigen Einschränkungen übernommen werden, ohne, dass die Republik Dreikönigsland oder ein Organ dieser darüber informiert werden muss, noch darüber abstimmen darf.
§ 2 Regelungsbereich
Dieses Gesetz regelt den Gerichtsaufbau des Bundesgerichtshofes und die Zusammensetzung der Spruchkörper.
§ 3 Gerichtsaufbau
Der Bundesgerichtshof besteht aus den Abteilungen Strafrecht, Zivilrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Familienrecht, Staatsanwalt und Prozessbeihilfe.
§ 4 Spruchkörper
Die Spruchkörper beim Bundesgerichtshof sind mit Richtern und Schöffen zu besetzen.
§ 5 Aufgaben der Prozessbeihilfe
Die Prozessbeihilfe besteht aus Gerichtsdienern und Beamten des höheren Dienstes und erledigen Aufgaben, die von den Richtern oder Staatsanwälten angeordnet werden.
Abschnitt 2 - Spruchkörper
§ 6 Aufgaben der Spruchkörper
Die Spruchkörper nehmen Beweise auf, vernehmen Zeugen, sprechen die Urteile, bearbeiten Verfahren im Vorfeld und stimmen über die weitere Vorgehensweise in Prozessen ab.
§ 7 Aufbau der Spruchkörper in Zivilverfahren
Ein Spruchkörper im Zivilverfahren besteht aus einem Richter und zwei Schöffen oder zwei Richtern.
§ 8 Aufbau der Spruchkörper in Strafverfahren
Ein Spruchkörper im Strafverfahren besteht aus einem Richter und zwei Schöffen, drei Richtern und zwei Schöffen, zwei Richtern und zwei Schöffen oder vier Richtern.
§ 9 Aufbau der Spruchkörper in Arbeitsrechtsverfahren
Ein Spruchkörper im Arbeitsrechtsverfahren besteht aus einem Richter und einem Schöffen oder zwei Richtern und drei Schöffen.
§ 10 Aufbau der Spruchkörper in Sozialrechtsverfahren
Ein Spruchkörper im Sozialrechtsverfahren besteht aus zwei Schöffen und einem Richter, zwei Schöffen und zwei Richtern oder einem Richter und einem Schöffen.
§ 11 Aufbau der Spruchkörper in Familienrechtsverfahren
Ein Spruchkörper im Familienrechtsverfahren besteht aus zwei oder einem Richter.
§ 12 Bestimmung der Spruchkörper
Die Spruchkörper werden für jedes Verfahren neu vom Bundesminister für Justiz bestimmt.
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Reichskanzler von Devon a. D.
Vizekonsorzirat für Wirtschaft a. D.
Konsorzirat für Wirtschaft und Finanzen a. D.
Reichskanzler der Konföderation Dreikönigsland a. D.
Kanzler der Republik Dreikönigsland a. D.
Senator im Dreikönigsland a. D.
Bundesminister für Verteidigung a. D.
Bundesminister für Inneres, Sport und Presse a. D.
Bundesminister für Justiz a. D.
Bundesminister für Äußeres und Botschaften a. D.
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