Seereich Aquatropolis
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Verfassungsabstimmung
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    Beitrag: #11
    RE: Verfassungsabstimmung
    27.09.2009, 21:52, Uhr

    Schön, bitte einigen wir uns darauf, dass bis zum 10. Oktober das Grundgesetz geändert werden muss.

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    Beitrag: #12
    RE: Verfassungsabstimmung
    27.09.2009, 22:07, Uhr

    Einverstanden.

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    verstorben: 28.Juni 2014

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    Beitrag: #13
    RE: Verfassungsabstimmung
    28.09.2009, 00:13, Uhr

    Können wir da nicht einfach ein Grundgesetz klauen? Aus einem Land wo sich das schon bewährt hat? Oder einfach nur abschreiben, Grimpen könnte während einer Auslandsreise einfach von anderen Länder die Grundgesetze abschreiben..

    Geiz ist eine Religion, Sarkasmus ist eine Tugend, Beleidigungen ein Hobby und generelle Unfreundlichkeit eine Lebenseinstellung.
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      Beitrag: #14
      RE: Verfassungsabstimmung
      28.09.2009, 00:15, Uhr

      Ist schon abgeschrieben, von Bergen und Dionysos, glaube ich zumindest. Außerdem sind wir meines Wissens nach der einzige Staat mit Grundgesetz.

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      Beitrag: #15
      RE: Verfassungsabstimmung
      28.09.2009, 00:20, Uhr

      Der einzige? Das würde mir zu denken geben, wollen wir nicht lieber mit der Masse an Ländern mit schwimmen? Vielleicht wäre es einfacher wenn wir jemanden aus Andro fragen nach der besten Staatsform. Soweit ich weiß haben die alle ja schon mal ausprobiert..

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      Beitrag: #16
      RE: Verfassungsabstimmung
      29.09.2009, 17:25, Uhr

      Senatoren,

      ein Grundgesetz zu entwerfen, ohne die Säulen festzulegen, ist eine Lotterie. Das sehen wir im Entwurf des Hochkanzlers. Darin gibt es akzeptable, aber auch inakzeptable Punkte. Daher sollte sowas suzzzessiv geschen. Legen wir doch zunächst die Grundfesten unseres Staatssystems fest. Wenn die Verabschiedet sind, läßt sich schneller ein Grundgesetz schreiben.

      Entwurfsbeschluss A1 über das Grundgesetz:

      Das zu verabschiedende Grundgesetz für Dreikönigsland, muß die folgenden Punkte wahren:

      (1) Menschenrechte

      (2) Meinungsfreiheit

      (3) Marktwirtschaft

      (4) Wahl des Obersten Straf- und Zivilrichters durch Volkswahl

      (5) Wahl des Hochkanzlers entweder durch Volk oder Senat

      (6) Wahl des Präsidenten entweder durch Volk oder Senat

      (7) Zuständigkeit des Hochkanzlers für Innenpolitik und Polizei

      (8 ) Zuständigkeit des Präsidenten für Außenpolitik und Militär


      Zu Punkt 7 und 8 sei gesagt, daß sich die beiden Ämter natürlich Zuständigkeiten gegenseitig übertragen können.

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        Beitrag: #17
        RE: Verfassungsabstimmung
        29.09.2009, 21:11, Uhr

        Die ersten drei Punkte sind bereits enthalten, der vierte Punkt wird durch eigenes Gesetz aufgrund des Status verankert, fünfter und sechster Punkt sind ebenfalls schon enthalten, die restlichen Punkte würde ich folgendermaßen verankern: Der Kanzler hat das Recht, Minister zu ernennen. Dem Militär steht der Verteidigungsminister vor. Der Kanzler ist jedoch verpflichtet, den Posten des Verteidigungs- und Außenministers an den Präsidenten zu vergeben, im Notfall ist dieser sogar selbst dazu bevollmächtigt, sich selbst zum Minister zu ernennen.

        Dementsprechend erkennen wir das derzeitige Grundgesetz im Zuge der Verabschiedung eines Änderungsgesetzes an:

        Zitat:Grundgesetzänderungsgesetz vom 29. September 2009
        [/HR]
        § 1 Änderung von Artikel 26

        Der Wortlaut des sechsundzwanzigsten Artikels des Grundgesetzes wird folgendermaßen angepasst: „1. Die Bundesminister, die nicht in Sachen der Verteidigung und der Diplomatie handeln, werden vom Kanzler ernannt und entlassen.
        2. Der Präsident des Dreikönigslandes ist stets zum Minister in Sachen der Verteidigung und der Diplomatie zu ernennen.
        3. Sollte der Präsident nicht gemäß Artikel Zwei vom Kanzler ernannt werden, so kann der Präsident sich selbst zum Minister für Sachen der Verteidigung und der Diplomatie ernennen und ein Misstrauensvotum gegen den Kanzler vor dem Senat einlegen.
        4. Das Misstrauensvotum kann ebenfalls gegen Kanzler und Bundesminister eingelegt werden, es wird durch Bundesgesetz geregelt.
        5. Der Kanzler und die Bundesminister leisten bei der Amtsübernahme vor dem Senat den in Artikel Siebzehn vorgesehenen Eid.
        6. Der fünfte Artikel gilt nicht, wenn ein Bundesminister durch ein anderes Amt bereits vereidigt ist.“

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        Beitrag: #18
        RE: Verfassungsabstimmung
        29.09.2009, 21:17, Uhr

        Der Kanzler ist verpflichtet, dem Präsidenten das Verteidigungsministerium zu übertragen? Das ist aber schon grimpianisch. Jeder normale Mensch würde schreiben, der Präsident ernennt den Verteidigungsminister.

        Wenn alles in Ihrem Sinne ist, dann stimmen Sie doch einfach mit ja für das Säulenprogramm.

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        Beitrag: #19
        RE: Verfassungsabstimmung
        29.09.2009, 21:40, Uhr

        SimOff
        Hab deinen Beitrag versehentlich gelöscht, sorry, wollte nur zitieren, habs bearbeitet. Passiert nicht wieder (hoffe ich).

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          Beitrag: #20
          RE: Verfassungsabstimmung
          29.09.2009, 23:04, Uhr

          Handlung
          Schläft ein, wird aber nicht ungeduldig.

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