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Gesetz zur Gewährung der diplomatischen Immunität von Nöresundern
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    Beitrag: #1
    Gesetz zur Gewährung der diplomatischen Immunität von Nöresundern
    02.09.2009, 22:18, Uhr
    (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.09.2009, 22:18 von Sir Fritz Grimpen.)

    Zitat:Gesetz zur Gewährung der diplomatischen Immunität von Nöresundern
    [/HR]
    § 1) Geltungsbereich

    Dieses Gesetz gilt im gesamten Bundesgebiet der Republik Dreikönigsland.

    § 2) Regelungsbereich

    Dieses Gesetz regelt die Außerkraftsetzung des Strafgesetzes für nöresunderische Diplomaten.

    § 3) Immunität

    Jeder Diplomat, welcher die Staatsbürgerschaft von Nöresund inne hat, steht über dem Strafrecht und darf Straftaten begehen, ohne, dass dieser sich zu irgendeinem Zeitpunkt strafbar macht.

    § 4) Aufhebung

    Dieses Gesetz kann auf Wunsch von Nöresund oder wenn die diplomatischen Kontakte zu Nöresund abbrechen, aufgehoben werden.

    Sie kennen das Prozedere. Wahlberechtigt sind Ceville, Düsterstein und Grimpen.

    Zitat:[_] Dafür
    [_] Dagegen
    [_] Enthaltung
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    Gesetz zur Gewährung der diplomatischen Immunität von Nöresundern - von Sir Fritz Grimpen - 02.09.2009, 22:18

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