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Gesetz zur Gewährung der diplomatischen Immunität von Nöresundern - Druckversion

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+---- Thema: Gesetz zur Gewährung der diplomatischen Immunität von Nöresundern (/showthread.php?tid=1496)



Gesetz zur Gewährung der diplomatischen Immunität von Nöresundern - Sir Fritz Grimpen - 02.09.2009

Zitat:Gesetz zur Gewährung der diplomatischen Immunität von Nöresundern
[/HR]
§ 1) Geltungsbereich

Dieses Gesetz gilt im gesamten Bundesgebiet der Republik Dreikönigsland.

§ 2) Regelungsbereich

Dieses Gesetz regelt die Außerkraftsetzung des Strafgesetzes für nöresunderische Diplomaten.

§ 3) Immunität

Jeder Diplomat, welcher die Staatsbürgerschaft von Nöresund inne hat, steht über dem Strafrecht und darf Straftaten begehen, ohne, dass dieser sich zu irgendeinem Zeitpunkt strafbar macht.

§ 4) Aufhebung

Dieses Gesetz kann auf Wunsch von Nöresund oder wenn die diplomatischen Kontakte zu Nöresund abbrechen, aufgehoben werden.

Sie kennen das Prozedere. Wahlberechtigt sind Ceville, Düsterstein und Grimpen.

Zitat:[_] Dafür
[_] Dagegen
[_] Enthaltung



RE: Gesetz zur Gewährung der diplomatischen Immunität von Nöresundern - Graf von Düsterstein - 03.09.2009

Ein Freibrief für Nöresunder, bei uns mit Messern zwischen den Zähnen kleine Kinder zu fressen? Wie kommen Sie auf solch eine Idee? Aber gut,

[X] Dafür
[_] Dagegen
[_] Enthaltung


RE: Gesetz zur Gewährung der diplomatischen Immunität von Nöresundern - Sir Fritz Grimpen - 03.09.2009

[X] Dafür
[_] Dagegen
[_] Enthaltung

Die Abstimmung ist beendet. Die Mehrheit hat "Dafür" gestimmt, das Gesetz wird in 3 Stunden im Gesetzblatt veröffentlicht.


RE: Gesetz zur Gewährung der diplomatischen Immunität von Nöresundern - Ceville - 03.09.2009

Bähh, das ist ja schrecklich. Das akzeptiere ich so nur mit Widerwillen..