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Diplomatischer Besuch aus Dionysos
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    Beitrag: #31
    RE: Diplomatischer Besuch aus Dionysos
    15.11.2009, 15:44, Uhr

    Ja, das bin ich. Nach langer Zeit hat der Senat endlich den Vertrag ratifiziert :)

    [Bild: bc7037tnzezlkfnv9.png]
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    James BontOptionen
    Tot ... oder doch nicht?

    • Beiträge:  269
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      Beitrag: #32
      RE: Diplomatischer Besuch aus Dionysos
      15.11.2009, 17:21, Uhr
      (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.11.2009, 17:27 von James Bont.)

      Okay. Dann kann ich den Vertrag jetzt unterschreiben. :)

      Zitat:
      Grundlagenvertrag

      zwischen

      der Republik Dreikönigsland

      und

      der Republik Dionysos.



      Artikel 1 - Anerkennung

      Die Staaten erkennen sich gegenseitig als autonom und souverän bis auf weiteres an.

      Artikel 2 - Verbot eines Angriffkrieges

      Ein Angriffkrieg gegen einen Staat, welcher mit einem Vertragspartner verbündet ist, ist verboten und führt zur sofortigen Beendigung dieses Grundlagenvertrages.

      Artikel 3 - Botschaften

      Alle Vertragspartner entsenden Botschafter in alle Staaten aller Vertragspartner und akzeptieren die geltenden Gesetze auf den Botschaften anderer Staaten.

      Artikel 4 - Kündigung

      Dieser Vertrag kann zu jedem Zeitpunkt von jedem Vertragspartner oder durch den Verstoß gegen eine Vorschrift unter Vorbehalt gekündigt werden.


      Unterschrift der Republik Dreikönigsland
      [Bild: unterschriftbontsteno.png]

      Dr. iur. James Bont
      Kanzler a. D.
      Kommissarischer Präsident a. D.
      Bundesminister für Verteidigung und Militär a. D.
      Bundesminister für Äußeres und Botschaften a. D.

      TOT!
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      • Beiträge:  15
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        Beitrag: #33
        RE: Diplomatischer Besuch aus Dionysos
        17.11.2009, 15:49, Uhr

        Zitat:
        Grundlagenvertrag

        zwischen

        der Republik Dreikönigsland

        und

        der Republik Dionysos.



        Artikel 1 - Anerkennung

        Die Staaten erkennen sich gegenseitig als autonom und souverän bis auf weiteres an.

        Artikel 2 - Verbot eines Angriffkrieges

        Ein Angriffkrieg gegen einen Staat, welcher mit einem Vertragspartner verbündet ist, ist verboten und führt zur sofortigen Beendigung dieses Grundlagenvertrages.

        Artikel 3 - Botschaften

        Alle Vertragspartner entsenden Botschafter in alle Staaten aller Vertragspartner und akzeptieren die geltenden Gesetze auf den Botschaften anderer Staaten.

        Artikel 4 - Kündigung

        Dieser Vertrag kann zu jedem Zeitpunkt von jedem Vertragspartner oder durch den Verstoß gegen eine Vorschrift unter Vorbehalt gekündigt werden.


        Unterschrift der Republik Dreikönigsland
        [Bild: unterschriftbontsteno.png]

        Unterschrift der Republik Dionysos
        [Bild: 9j7yw84n23ck.png]

        Auf die gemeinsame Zukunft unser beider Länder :)

        [Bild: bc7037tnzezlkfnv9.png]
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