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Verträge
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Beitrag: #4
RE: Verträge
22.11.2009, 23:51, Uhr Autonomievertrag
zwischen der Republik Dreikönigsland, dem Seereich Aquatropolis und dem Alten Seereich Artikel 1 - Autonomie Alle Vertragspartner sehen sich gegenseitig als autonom an. Artikel 2 - Vertragspartner Vertragspartner sind die Republik Dreikönigsland, das Seereich Aquatropolis und das alte Seereich. Artikel 3 - Souveränität Die Republik Dreikönigsland wird von allen Vertragspartnern als souverän angesehen. Artikel 4 - Kündigung Dieser Vertrag kann nicht gekündigt oder aufgelöst werden. Artikel 5 - Nebenvereinbarungen 1. Mit dem Zustandekommen dieses Vertrages wird Jeanne Duchamp, die Regentin des Seereiches umgehend freigelassen. Man gewährt ihr freie Abreise aus dem Dreikönigsland. 2. Im Gegenzug wird Fritz Grimpen aus seiner Haft entlassen, darf aber aquatropolisischen Boden nie wieder betreten. 3. Es wird kein diplomatischer Kontakt zwischen den Vertragspartner bestehen. Neimals. Unterschrift für das Dreikönigsland (Dr. iur. James Bont) Unterschrift für das Seereich Aquatropolis (Konsorzirat für Wirtschaft, Gouverneur des alten Seereiches) |
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Dr. iur. James Bont Kanzler a. D. Kommissarischer Präsident a. D. Bundesminister für Verteidigung und Militär a. D. Bundesminister für Äußeres und Botschaften a. D. TOT! |
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