Seereich Aquatropolis
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Verträge - Graf von Düsterstein - 21.04.2009

Patronatsvertrag
zwischen der
Konföderation Devon
und der
Grafschaft Neudüsterstein
sowie aller Trawahnsinigen Gebiete


[Bild: wappendevon2mitteluh9.png]

[Bild: briefwappen.png]


§1 Die Signatarmächte schließen einen unauflösbaren Freundschafts- und Schutzvertrag.

§2 Die Signatarmächte erkennen sich gegenseitig als autonome Staaten an.

§3 Akademische und Adelstitel werden beiderseitig uneingeschränkt anerkannt.

§4 Die Konföderation Devon erklärt sich mit Einverständnis Neudüsterstein-Trawahnsien zum Schutzpatronat aller Neudüstersteinisch-Trawahnsinigen Gebiete. Im Gegenzug erhält die Konföderation halbjährliche Abgabenleistung. Diese umfassen 4 Hühne, eine Fuhrladung Runkelrüben und 2 Fässer Runkelrübenspirituosen.

§5 Im Falle eines Angriffs einer ausländischen Macht auf Neudüsterstein oder deren angeschlossenen Gebiete, wird die Konföderation alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel anwenden, um die Gefahr von ihrem Schutzklienten abzuwenden. Diese Mittel umfassen auch dne einsatz militärischer Kräfte bis hin zu Massenvernichtungswaffen.

§6 Im Falle von inneren neudüstersteinigen Umsturzversuchen gegen die Düstersteinfamilie oder deren von jenen bestimmten Nachfolger, wird der Schutzpatron Devon alles in seiner Macht stehende unternehmen, die Familie Düsterstein oder deren Nachfolger wieder an die Regierungsgewalt zu bringen.

§7 Der Patronatsvertrag ist nur gegenüber der Hausmacht der Düstersteins oder von ihr benannten Nachfolger gültig.

§8 Der Vertrag kann nur in beiderseitigem Einverständnis, nicht aber einseitig gelöst werden.

Unterschrift für die Konföderation,
Regierender Vizepräsident Driwinski von Düsterstein:
[Bild: untr.gif]

Unterschrift für Neudüsterstein:
Regierungsgraph Driwinski von Düsterstein:
[Bild: untr.gif]




RE: Verträge - James Bont - 17.11.2009

Zitat:
Grundlagenvertrag

zwischen

der Republik Dreikönigsland

und

der Republik Dionysos.



Artikel 1 - Anerkennung

Die Staaten erkennen sich gegenseitig als autonom und souverän bis auf weiteres an.

Artikel 2 - Verbot eines Angriffkrieges

Ein Angriffkrieg gegen einen Staat, welcher mit einem Vertragspartner verbündet ist, ist verboten und führt zur sofortigen Beendigung dieses Grundlagenvertrages.

Artikel 3 - Botschaften

Alle Vertragspartner entsenden Botschafter in alle Staaten aller Vertragspartner und akzeptieren die geltenden Gesetze auf den Botschaften anderer Staaten.

Artikel 4 - Kündigung

Dieser Vertrag kann zu jedem Zeitpunkt von jedem Vertragspartner oder durch den Verstoß gegen eine Vorschrift unter Vorbehalt gekündigt werden.


Unterschrift der Republik Dreikönigsland
[Bild: unterschriftbontsteno.png]

Unterschrift der Republik Dionysos
[Bild: 9j7yw84n23ck.png]



RE: Verträge - James Bont - 21.11.2009

Quelle
Zitat:Befriedigungsvertrag des Dreikönigslandes

Die Signatarmächte Devon, Cumberland, Lummerland und Aquatropolis, vertreten durch die sich gegenseitig als Vertretung anerkennenden Vertreter Baronin Leonore von Klink (Devon), Arhtur Franz Leopold (Cumberland), Don Blecho (Lummerland) und Graf Driwinski von Düsterstein (Aquatropolis) stimmen der folgenden Vereinbarung zu:

Art.1 Anerkennung der Autonomie

1. Alle vier Mächte erkennen gegenseitig ihre Autonomie an.
2. Devon bleibt ein Kaiserreich mit dem Recht, sein politisches Schicksal selbst zu bestimmen.
3. Cumberland bleibt ein Königreich mit dem Recht, sein politisches Schicksal selbst zu bestimmen.
4. Lummerland bleibt ein Königreich mit dem Recht, sein politisches Schicksal selbst zu bestimmen



Art.2a Militärprotektorat

1. Die Reichswehr untersteht der devonesischen Regierung.
2. Cumberland leistet einen Beitrag von 1/3 des Militärhaushaltes für den Erhalt der Reichswehr.
3. Cumberland verzichtet auf eine eigene Armee und unterstellt sich dem Schutz durch die Reichswehr. Diese ist zum Gebietsschutz verpflichtet. Ebenso hat sie die Pflicht, Cumberland im Notstands- und Katastrophenfall auf der Seite der Regierung zu unterstützen. Diese Pflicht entfällt, wenn Cumberland einen Notstand durch kriegsähnliche Handlungen gegen Devon verursacht.
4. Die Reichswehr darf in cumberland stationieren.
5. Cumberländische Staatsangehörige dürfen der Reichswehr beitreten und sind in ihren Karrierechancen devonesischen Bürger gleichgestellt.



Art.3 Militärallianzen mit Aquatropolis

1. Tritt im Seereich Aquatropolis (nicht in den Kolonien mit Ausnahme der die City umgebenden Provinzen) der Verteidigungsnotstand ein, wird die Reichswehr dem Oberkommando der Aquamarine unterstellt.
2. Die Reichswehr ist nicht dazu verpflichtet, Aquatropolis bei sonstigen Eroberungszügen beizustehen. Dies bedarf der ausdrücklichen Zustimmung durch der devonesische Regierung.
3. Aquatropolis verpflichtet sich, die Reichswehr auch im Notstandsfall, nicht in einem Maße zu verwenden, das den Selbsterhalt der Reichswehrschutzgebiete gefährdet.
4. Die OFL Aquatropolis legt fest, wer in den Generals- und Admiralsstab der Reichswehr aufsteigt.
5. Lummerland schließt sich der Allianz insofern an, als daß es von der Reichswehr und der Aquamarine zu schützen ist und umgekehrt Devon, Cumberland und Aquatropolis im Ernstfall militärisch zur Seite steht. Dabei verbleibt das Oberkommando über die lummerländsche Armee jedoch jederzeit in Lummerland selbst.



Art.4 Der Cumberland-König

1. Der König von Cumberland darf keinen regulären Posten in der Reichswehr bekleiden.
2. Die Kaiserin Devons krönt Arthur Franz Leopold wieder zum King of Cumberland.
3. Mit der Selbständigkeit Cumberlands ist die Krönung nicht mehr widerrufbar.
4. Er erhält den Ehrentitel "Honorary High Admiral". Privilegien dieses Titels sind:
- Verleihen von militärischen Orden und Auszeichnungen
- Erstellen von Orden und Ehrenabzeichen
- Befördrungen im Mannschaftsbereich (nicht Offiziere)
- Offiziersbeförderung in Absprache mit der OFL Aquatropolis
- Repräsentative Durchführen von Beförderungen (in Absprache mit der Reichswehr).
- Dürchführen militärische Inspektionen
- Recht auf Respekt und militärische Ehrerbietung durch jeden Devonsoldaten, auch durch die Generalität
- Recht auf Teilnahme an Manövern als Beobachter
- Namensvergabe für Schiffe und Schiffstaufen
- Schirmherrschaft über kulturelle und sportliche Militärveranstaltungen
- Recht auf eine Ehrenparade für seine Person zweimal jährlich
- Ehrenvorsitzender des Militärsportverbandes
5. Der König von Cumberland befehligt die Königsgarde aus 5000 Royalgardisten, die "Grand Royal Guard" Diese Einheit dient seinem Schutz und darf über leichte Bewaffnung und Reiterei verfügen. Sie ist ihm allein unterstellt.
6. Der König von Cumberland bestimmt über das politische System Cumberlands.



Art.5 Gebietsaufteilung Ländereien

1. Private Ländereien verbleiben bei ihren derzeitigen Besitzern, bzw. weiterhin als Lehen der Fürsten bestehen, bis sie entzogen werden.
2. Die Herrschaftsbaronade Schnitzelbach samt Schloß, Titel und Land fällt auf Lebenszeit dem Baron zu und kann nicht enzogen werden.
3. Die Grenzziehung erfolgt entsprechend der beigefügten Karte:





Unterschriften:
----------------

[Bild: unterschriftay8.gif]

[Bild: arthursigkx6.png]

Für Devon:
[Bild: unterschriftklinkic3.png]



RE: Verträge - James Bont - 22.11.2009

Autonomievertrag

zwischen

der Republik Dreikönigsland,

dem Seereich Aquatropolis

und

dem Alten Seereich

Artikel 1 - Autonomie

Alle Vertragspartner sehen sich gegenseitig als autonom an.

Artikel 2 - Vertragspartner

Vertragspartner sind die Republik Dreikönigsland, das Seereich Aquatropolis und das alte Seereich.

Artikel 3 - Souveränität

Die Republik Dreikönigsland wird von allen Vertragspartnern als souverän angesehen.

Artikel 4 - Kündigung

Dieser Vertrag kann nicht gekündigt oder aufgelöst werden.

Artikel 5 - Nebenvereinbarungen

1. Mit dem Zustandekommen dieses Vertrages wird Jeanne Duchamp, die Regentin des Seereiches umgehend freigelassen. Man gewährt ihr freie Abreise aus dem Dreikönigsland.

2. Im Gegenzug wird Fritz Grimpen aus seiner Haft entlassen, darf aber aquatropolisischen Boden nie wieder betreten.

3. Es wird kein diplomatischer Kontakt zwischen den Vertragspartner bestehen. Neimals.


Unterschrift für das Dreikönigsland
[Bild: unterschriftbontsteno.png]
(Dr. iur. James Bont)


Unterschrift für das Seereich Aquatropolis
[Bild: pic1_1247137630.png]
(Konsorzirat für Wirtschaft, Gouverneur des alten Seereiches)



RE: Verträge - Arthur IV. - 01.02.2010

Zitat:
Erklärung der Ungültigkeit

Hiermit erklären Wir, Arthur I. , Kaiser von Devon, sowohl den Schutzvertrag mit Neu-Düsterstein, als auch den Befriedungsvertrag für ungültig.

Ersteren aus Gründen des Amtsmissbrauches des Unterzeichners, des Grafen von Neu-Düsterstein.
Letzteren aufgrund der Tatsache, dass er nicht mehr von Nöten ist und nur devonesisches Staatsgebiet beträfe.


Seine kaiserliche und königliche Majestät,
Arthur I. ,Kaiser von Devon, König von Cumberland und Ramberg, von Anglien, Scotien und Hibernien, daher auch Herzog von New Perth, Herzog von St. Augustin, von Ober- und Niederramberg,daher König beider Reiche,Großherzog von Devon, Großmeister des kaiserlichen Verdienstordens und des Königlichen Ordens vom heiligen Georg

[Bild: arthursig1.png]



RE: Verträge - Tywin Lannister - 25.11.2012

Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik Illyria und dem vereinigten Kaiserreich Devon-Cumberland

§ 1 - Diplomatische Anerkennung

(1)Die Bundesrepublik Illyria und das Kaiserreich Devon bestätigen mit Ratifizierung dieses Grundlagenvertrages ihre gegenseitige diplomatische Anerkennung.
(2)Beide Staaten erkennen die bestehenden Grenzen des jeweils anderen an.

§ 2 - Botschaften

(1)Die Unterzeichner erhalten das Recht zur Entsendung von Botschaftern in das Land des jeweils anderen.
(2)Das Botschaftspersonal erhält diplomatische Immunität gemäß den hergebrachten völkerrechtlichen Grundsätzen sowie nationalem Recht.
(3)Das Botschaftsgelände darf vom Gastland nicht ohne Erlaubnis durch die Staatsgewalt betreten werden.
(4)Botschaftspersonal und Botschaftsgelände müssen sich an das jeweilige nationale Recht des Gastlandes halten.

§ 3 - Politik

(1)Die Unterzeichner verpflichten sich, sich nicht in die Innenpolitik des jeweils anderen einzumischen, sofern es nicht ausdrücklich erwünscht ist.
(2) Konstruktive Kritik ist zulässig.
(3) Beide Staaten bemühen sich um eine Lösung auftretender Streitfragen durch Ausschöpfung friedlicher Mittel.

§ 4 Handel

(1) Beide Vertragsparteien streben eine Aufnahme und positive Entwicklung von Handelsbeziehungen miteinander an.

§ 5 - Ratifizierung und Kündigung

(1) Dieser Vertrag tritt mit Unterschrift der Vertreter beider Staaten in Kraft.
(2) Er kann nach einer 2 wöchigen Frist einseitig und mit Begründung von einem der Unterzeichner gekündigt werden.



für die Bundesrepublik Illyria
[Bild: 892323757.jpg]

für das vereinigte Kaiserreich Devon-Cumberland
[Bild: tywini.png]



RE: Verträge - Tywin Lannister - 05.12.2012


Einigungsvertrag zwischen dem vereinigten Kaiserreich Devon-Cumberland und dem Seereich Aquatropolis

Zur Formalisierung ihrer Beziehungen und im Bestreben ihre besondere Verbundenheit zu bekräftigen, schließen das Seereich Aquatropolis und das vereinigte Kaiserreich Devon-Cumberland hiermit den folgenden Vertrag



Artikel 1: Status als Folgevertrag

Dieser Vertrag ersetzt den Befriedigungsvertrag des Dreikönigslandes welcher mit Inkrafttreten dieses Vertrages vollständig unwirksam wird.

Artikel 2: formale Beziehungen beider Länder

1) Das Seereich Aquatropolis erkennt in vollem Umfang das Recht des Kaiserreichs Devon an als autonomer Staat sein politisches Schicksal selbst zu bestimmen.
2) Das Kaiserreich Devon erkennt die historische Rolle des Seereichs bei der Befriedung des Dreikönigslandes und der damit verbundenen Grundsteinlegung der späteren Reichseinigung sowie den sich aus diesem Zusammenhang ergebenden Status des Seereichs als Schutzmacht Devons an.
3) Der Schutzmachstatus des Seereichs Aquatropolis gegenüber dem Kaiserreich Devon begründet eine Sonderstellung der Aussenbeziehungen zwischen beiden Ländern in welcher die völkerrechtliche Selbstständigkeit des Kaiserreichs Devon zu Gunsten des Seereichs Aquatropolis eingeschränkt wird. Art und Umfang dieser Einschränkungen sind im weiteren Vertragstext mit aufgeführt.

Artikel 3: aussenpolitische Vertretung des Kaiserreichs Devon

1) Das Kaiserreich Devon wird vor der UVNO (*so*und der OIK*so*) durch einen Delegierten des Seereichs Aquatropolis mit vertreten.
2) Die Vertretung des Kaiserreichs Devon durch Delegierte des Seereichs kann nach Bedarf für andere internationale Organisationen übernommen werden. Jede derartige Ausweitung des genannten Vertretungsanspruchs bedarf der Zustimmung des devonesischen Staatsoberhauptes.
3) Das Seereich Aquatropolis ist verpflichtet in allen Organisationen in denen seine Delegierten auch im Namen des Kaiserreichs Devon auftreten, die devonesischen Interessen genauso gewissenhaft zu vertreten wie die eigenen.
4) In Ländern in denen das Kaiserreich Devon keine eigene diplomatische Vertretung unterhält, dienen Botschaften des Seereichs Aquatropolis auch als Anlaufstellen für devonesische Staatsbürger, die Beistand benötigen.

Artikel 4: strategische Partnerschaft

1) Das Seereich Aquatropolis und das Kaiserreich Devon stimmen sich in Fragen der Aussen- und Verteidigungspolitik aufeinander ab. Die Richtlinienkompetenz fällt dabei dem Seereich Aquatropolis zu.
2) Das Seereich Aquatropolis und das Kaiserreich Devon tauschen untereinander Geheimdienstinformationen aus sofern diese für den jeweils anderen eine erkennbare Relevanz haben.
3) Beim Warenverkehr zwischen dem Seereich Aquatropolis und dem Kaiserreich Devon werden keine Zölle erhoben.
4) Das Seereich Aquatropolis und das Kaiserreich Devon streben eine gegenseitige Unterstützung in der Forschung an. Schul- und Hochschulabschlüsse beider Länder werden in vollem Umfang im jeweils anderen anerkannt.
5) Beim Reiseverkehr zwischen dem Seereich Aquatropolis und dem Kaiserreich Devon werden keine Visa benötigt.

Artikel 5: Aussenpolitik des Kaiserreichs Devon

1) Das Kaiserreich Devon hat das Recht in Abstimmung mit dem Seereich Aquatropolis eigene Aussenpolitik zu betreiben und in diesem Zusammenhang Kontakte zu anderen Ländern zu pflegen.
2) Das Kaiserreich Devon verpflichtet sich, Handelsabkommen und vergleichbare Vereinbarungen mit anderen Staaten nur nach Rücksprache mit dem Seereich Aquatropolis und Bündnisse sowie Nichtangriffs- oder Verteidigungspakte nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung abzuschließen.
3) Insbesondere wird das Kaiserreich Devon keine Schutzmachtvereinbarungen mit anderen Ländern schließen, solange das Seereich Aquatropolis diese Funktion für das Kaiserreich Devon ausübt.
4) Das Kaiserreich Devon verpflichtet sich keine eigenen Angriffskriege ohne Rücksprache mit dem Seereich Aquatropolis und dessen Zustimmung zu führen.

Artikel 6: Militärallianz

1) Das Kaiserreich Devon unterhält zur Verteidigung seines Territoriums und zur Wahrung seiner Interessen eigene Streitkräfte, welche dem devonesischen Oberkommando unterstellt sind
2) Das Seereich Aquatropolis hat das Recht devonesische Militärstützpunkte (Häfen und Flugplätze) zur Versorgung seiner Einheiten zu nutzen und erhält ferner Durchfahrts- und Überflugrechte in devonesischem See- und Luftraum (ausgenommen davon ist Luftraum über ausgewiesenen militärischen Sperrgebieten)
3) Das Kaiserreich Devon ist nicht verpflichtet Angriffskriege des Seereichs Aquatropolis durch die Entsendung eigener Truppen zu unterstützen.
4) Im Verteidigungsfall gewähren sich die beiden Signaturmächte gegenseitig militärische Unterstützung. Dies schließt die gemeinsame Nutzung von Aufklärungsmitteln, strategischer Abwehr und strategischer Zweitschlagskapazitäten mit ein.
5) Bei Eintreten eines Katastrophenfalls gewähren sich die Signaturmächte gegenseitig Unterstützung sofern dies von der jeweils betroffenen Seite gewünscht wird.
6) Die OFL der Aquamarine hat das Recht einen Verbindungsoffizier ins Oberkommando der kaiserlichen Streitkräfte Devons zu entsenden. Diesem steht eine Teilnahme an sämtlichen Stabsbesprechungen zu.
7) Bei Personalentscheidungen welche die Generalität/Admiralität der kaiserlichen Streitkräfte betreffen hat die Stimme des Verbindungsoffiziers der OFL das selbe Gewicht wie die eines Mitglieds der Oberkommandos der kaiserlichen Streitkräfte.
8) Um die Fähigkeiten zur militärischen Zusammenarbeit zu steigern, fördern die kaiserlichen Streitkräfte und die Aquamarine die zeitlich begrenzte Entsendung von Offizieren und Offiziersanwärtern in Schulungseinrichtungen und Einheiten des jeweils anderen.



Für das vereinigte Kaiserreich Devon-Cumberland:
[Bild: tywini.png]
seine kaiserliche Majestät,
Tywin I., Kaiser von Devon, King of Cumberland, König von Ramberg, Großherzog von Devon



Für das Seereich Aquatropolis:
[Bild: 8_04_12_12_9_15_37.gif][Bild: 8_04_12_12_9_17_12.gif]
Jeanne Duchamp, Regentin des Seereiches