22.11.2009, 23:51
Autonomievertrag
zwischen
der Republik Dreikönigsland,
dem Seereich Aquatropolis
und
dem Alten Seereich
zwischen
der Republik Dreikönigsland,
dem Seereich Aquatropolis
und
dem Alten Seereich
Artikel 1 - Autonomie
Alle Vertragspartner sehen sich gegenseitig als autonom an.
Artikel 2 - Vertragspartner
Vertragspartner sind die Republik Dreikönigsland, das Seereich Aquatropolis und das alte Seereich.
Artikel 3 - Souveränität
Die Republik Dreikönigsland wird von allen Vertragspartnern als souverän angesehen.
Artikel 4 - Kündigung
Dieser Vertrag kann nicht gekündigt oder aufgelöst werden.
Artikel 5 - Nebenvereinbarungen
1. Mit dem Zustandekommen dieses Vertrages wird Jeanne Duchamp, die Regentin des Seereiches umgehend freigelassen. Man gewährt ihr freie Abreise aus dem Dreikönigsland.
2. Im Gegenzug wird Fritz Grimpen aus seiner Haft entlassen, darf aber aquatropolisischen Boden nie wieder betreten.
3. Es wird kein diplomatischer Kontakt zwischen den Vertragspartner bestehen. Neimals.
Unterschrift für das Dreikönigsland
(Dr. iur. James Bont)
Unterschrift für das Seereich Aquatropolis
(Konsorzirat für Wirtschaft, Gouverneur des alten Seereiches)
Dr. iur. James Bont
Kanzler a. D.
Kommissarischer Präsident a. D.
Bundesminister für Verteidigung und Militär a. D.
Bundesminister für Äußeres und Botschaften a. D.
TOT!
Kanzler a. D.
Kommissarischer Präsident a. D.
Bundesminister für Verteidigung und Militär a. D.
Bundesminister für Äußeres und Botschaften a. D.
TOT!