17.11.2009, 15:52
Zitat:Grundlagenvertrag
zwischen
der Republik Dreikönigsland
und
der Republik Dionysos.
Artikel 1 - Anerkennung
Die Staaten erkennen sich gegenseitig als autonom und souverän bis auf weiteres an.
Artikel 2 - Verbot eines Angriffkrieges
Ein Angriffkrieg gegen einen Staat, welcher mit einem Vertragspartner verbündet ist, ist verboten und führt zur sofortigen Beendigung dieses Grundlagenvertrages.
Artikel 3 - Botschaften
Alle Vertragspartner entsenden Botschafter in alle Staaten aller Vertragspartner und akzeptieren die geltenden Gesetze auf den Botschaften anderer Staaten.
Artikel 4 - Kündigung
Dieser Vertrag kann zu jedem Zeitpunkt von jedem Vertragspartner oder durch den Verstoß gegen eine Vorschrift unter Vorbehalt gekündigt werden.
Unterschrift der Republik Dreikönigsland
Unterschrift der Republik Dionysos
Dr. iur. James Bont
Kanzler a. D.
Kommissarischer Präsident a. D.
Bundesminister für Verteidigung und Militär a. D.
Bundesminister für Äußeres und Botschaften a. D.
TOT!
Kanzler a. D.
Kommissarischer Präsident a. D.
Bundesminister für Verteidigung und Militär a. D.
Bundesminister für Äußeres und Botschaften a. D.
TOT!