02.09.2009, 22:18
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.09.2009, 22:18 von Sir Fritz Grimpen.)
Zitat:Gesetz zur Gewährung der diplomatischen Immunität von Nöresundern
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§ 1) Geltungsbereich
Dieses Gesetz gilt im gesamten Bundesgebiet der Republik Dreikönigsland.
§ 2) Regelungsbereich
Dieses Gesetz regelt die Außerkraftsetzung des Strafgesetzes für nöresunderische Diplomaten.
§ 3) Immunität
Jeder Diplomat, welcher die Staatsbürgerschaft von Nöresund inne hat, steht über dem Strafrecht und darf Straftaten begehen, ohne, dass dieser sich zu irgendeinem Zeitpunkt strafbar macht.
§ 4) Aufhebung
Dieses Gesetz kann auf Wunsch von Nöresund oder wenn die diplomatischen Kontakte zu Nöresund abbrechen, aufgehoben werden.
Sie kennen das Prozedere. Wahlberechtigt sind Ceville, Düsterstein und Grimpen.
Zitat:[_] Dafür
[_] Dagegen
[_] Enthaltung