Gesetz zur Gewährung der diplomatischen Immunität von Nöresundern
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Zitat:Gesetz zur Gewährung der diplomatischen Immunität von Nöresundern
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§ 1) Geltungsbereich

Dieses Gesetz gilt im gesamten Bundesgebiet der Republik Dreikönigsland.

§ 2) Regelungsbereich

Dieses Gesetz regelt die Außerkraftsetzung des Strafgesetzes für nöresunderische Diplomaten.

§ 3) Immunität

Jeder Diplomat, welcher die Staatsbürgerschaft von Nöresund inne hat, steht über dem Strafrecht und darf Straftaten begehen, ohne, dass dieser sich zu irgendeinem Zeitpunkt strafbar macht.

§ 4) Aufhebung

Dieses Gesetz kann auf Wunsch von Nöresund oder wenn die diplomatischen Kontakte zu Nöresund abbrechen, aufgehoben werden.

Sie kennen das Prozedere. Wahlberechtigt sind Ceville, Düsterstein und Grimpen.

Zitat:[_] Dafür
[_] Dagegen
[_] Enthaltung
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Gesetz zur Gewährung der diplomatischen Immunität von Nöresundern - von Sir Fritz Grimpen - 02.09.2009, 22:18

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