Beginnt in selbstbewusster Ankläger Manier
Meine Damen und Herren, verehrte Anwesende, geehrter Richter. Hiermit klagt die durch mich vertretene Anklage, respektive die Zentralsandbank, gegen das Seereich Aquatropolis, vertreten durch den Wirtschaftskonsorzirat Fritz Grimpen.
Es handelt sich dabei um die Unterschlagung einer nicht unerheblichen Geldsumme zweier Kunden der Zentralssandbank, die selbige einwandfrei nachweisbar im staatlichen Casino "Aquantique" gegen Jetons eingetauscht haben und sie beim Roulette setzten. Just in diesem Moment wurde das Casino ohne Ausspielung der Einsätze für geschlossen erklärt ohne das die Einsätze, für die es KEINE zu erwartende Gegenleistung, wie etwa die Ausspielung dieser gab an die Kunden zurückerstattet wurden. Die Schließlung und damit faktische Unterschlagung des Vermögens erfolgt durch den Wirtschaftskonsorzirat Fritz Grimpen der sich infolge dessen weigerte, die Summen zurück zu erstatten. Weder die Schließung noch die nicht erfolgte Rückerstattung stützte sich auf den Mandanten bekannte Verordnungen, die sie auf einen möglichen nicht durch ein Spiel verursachten Verlust ihres Geldes aufmerksam machte.
Damit hat sich Fritz Grimpen, nach Meinung der Anklage, der Unterschlagung und der arglistigen Täuschung schuldig gemacht. Die hier vertretene Anklage durch die Zentralsandbank hat infolge ihrer kundenfreundlichen Kundenpolitik die Summen vorläufig den geprellten zur Verfügung gestellt und diese Vorfinanziert, im Gegenzug wurden die Rechte an den Forderungen an die Zentralsandbank übertragen die diese nun, zusammen mit durch die Vorfinanzierung entstanden Zinskosten einklagt. Die Vorfinanzierung war notwendig geworden nachdem die Kunden nicht mehr in der Lage waren mit diesem finanziellen Engpass ihre Tätigkeiten auszuüben.
Die Klagehöhe beläuft sich auf 6.854.537,71 Muschelmark, die sich wie Folgt zusammensetzt:
Forderung Nr. 1 = 6.800.085,00 MM
Forderung Nr. 2 = 51,59 MM
Angefallende Zinsen für Forderung Nr. 1 = 54.400,64 MM
Angefallende Zinsen für Forderung Nr. 2 = 0,48 MM