
Verfassung des Gouvernements
Artikel 1 - Das Gouvernement
Absatz 1:
Der offizielle Name des Gouvernements lautet "Altes Seereich".
Absatz 2:
Das Gouvernement umfasst das gesamte Gebiet des ursprünglichen Aquatropolis wie am 23.08.2006 bei der OIK beantragt.
Absatz 3:
Das Gouvernement ist Teil des Staates Aquatropolis und unterliegt demnach all dessen Gesetzten sowie der Verfassung des Seereiches.
Absatz 4:
Als teilautonomer Teil des Seereiches verfügt das Gouvernement über ein eigenes Budget.
Artikel 2 - Der Gouverneur
Absatz 1:
Der Gouverneur wird von der Regentin bestimmt.
Absatz 2:
Er ist befugt eigene Gesetze und Verordnungen zu erlassen soweit diese nicht gegen bereits vorhandene Gestze des Seeireiches oder dessen Verfassung verstoßen.
Absatz 3:
Dem Gouverneur steht ein angemessenes Gehalt aus der Staatskasse zu.
Artikel 3 - Verwaltung und Organisation
Absatz 1:
Die Verwaltung des Gouvernements erfolgt über eine Gouvernementsbehörde. Ihr steht der Gouverneur als oberster Verwalter vor.
Absatz 2:
Alle Aktivitäten im Gebiet des Gouvernements müssen zuvor von ihr genehmigt werden.
Absatz 3:
Wenn nötig kann das Gouvernement in einzerle Verwaltungsgebiete unterteilt werden, die Provinzen.
Artikel 4 - Polizei und Militär
Absatz 1:
Dem Gouverneur kann ein Teil der Aquamarine unterstellt werden. Dies kann nur durch die Regentin oder den obersten Befehlshaber der Aquamarine erfolgen.
Absatz 2:
Das Gouvernement darf eine eigene Polizei unterhalten. In Notstandszeiten wird sie dem Polizeipräsidenten unterstellt.
Absatz 3:
Sowohl Polizei als auch Militär unterteht der Gouvernementsbehörde.
Artikel 5 - Das Rechtswesen
Absatz 1:
Eigentlich unterstehen alle Einwohner des Gouvernements der Gerichtsbarkeit des Friedensrichters.
Absatz 2:
Einzig bei Verstößen gegen die Gesetze und Verodnungen des Gouvernements ist die Gouvernementsbehörde zuständig.
Absatz 3:
Alles Strafmaßnahmen müssen im Einklang mit Art.1, Abs. 3 stehen.
Artikel 6 - Steuern
Absatz 1:
Die Gouvernementsbehörde ist befugt eigene Steuern zu erheben.
Artikel 7 - Gültigkeit dieser Verfassung
Absatz 1:
Diese Verfassung gilt auf dem gesamten Gebiet des Gouvernements "Altes Seereich".
Absatz 2:
Diese Verfassung kann nur durch die Regentin und den Gouverneur für ungültig erklärt werden.
Absatz 3:
Diese Verfassung tritt durch die Unterschriften der Regentin und des Gouverneur in Kraft.
Unterschriften:
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(Der Gouverneur)
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(Die Regentin)
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(Der Gouverneur)
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(Die Regentin)
in Kraft getreten: | 27.07.2009 | letzte Änderung: | - | Status: | gültig |