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[Verhandlung] Voodoo gegen Seereich
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Monsieur VoodooOptionen
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    Beitrag: #15
    RE: [Verhandlung] Voodoo gegen Seereich
    12.10.2011, 20:43, Uhr

    Es handelt sich nicht um materiellen, sondern materiellen incl. seelischen Schaden zuzüglich Schmerzensgeld, Euer Ehren. Dass da etwas wieder retour kam, war doch gut, so kam das Gift der Tabletten wieder heraus.

    Hohes Gericht, werte Beklagte, wird hier nicht die Beweislast völlig verdreht? Wenn Sie erlauben, werde ich nun darlegen, wieso die Beklagte schuldig ist.

    Ich halte nochmal fest.

    1.) Das Gesetz verbietet der Pharmaindustrie Tests an Menschen. Dies ist ein unumstößlicher Fakt. Wenn Tests an Menschen verboten sind, dann kommen die Medikamente unzureichend geprüft auf den Markt.

    2.) Bei dem plötzlich aus dem Hut gezauberten Beweisstück der Beklagten handelt es sich um eine angebliche Mitschrift eines angeblichen Gesprächs zwischen einer handvoll Eingeweihter. Dort habe die Volkstribunin die Verfassung relativiert und eine Unterscheidung zwischen "Experimenten am Menschen" und "Experimenten mit Menschen" gemacht. Dazu habe ich vier Fragen:

    A) Wer hat die Mitschrift gemacht?

    B) Kann die Beklagte glaubhafte Zeugen für ihre Aussage vorführen?

    C) Wo wurde in einem Merkblatt für Ärzte definiert, was der Unterschied zwischen "am" und "mit" ist, immerhin sollen die wissenschaftler ja laut der Mitschrift da erstmal keinen Unterschied gesehen haben. Demnach werden auch alle Ärzte, die an der Unterredung nicht teilgenommen und kein Merkblatt erhalten haben, verfassungstreu keine Experimente mehr durchgeführt haben. Oder will die Volkstribunin behaupten, das alle Ärzte gegen die Verfassung verstoßen haben? Gibt es also so ein Merkblatt und wann wurde es veröffentlicht? Es müsste sich ja im Gesetzesarchiv befinden. Öffentlich ist keines bekannt, dass kann ich schonmal vorwegnehmen. Insofern handelt es sich aus Sicht der Beklagten wirklich bei allen Ärzten um Verfassungsbrecher, die trotz augenscheinlichen Verbots Experimente durchgeführt haben.

    D) Kann die Beklagte Ärzte als Zeugen benennen, die glaubhafter sind als meine Zeugen, die ihre Aussage bestätigen und mein Kreuzverhör überstehen?

    E) Die Beklagte weicht daraufhin aus, dass vermutlich die Experimente ins Ausland verschoben wurden. Ja wieso das denn, wenn sie doch in Aquatropolis erlaubt waren? Also entweder haben sie hier in Aquatropolis stattgefunden und waren damit Verfassungsbruch oder sie fanden im Ausland statt, weil sie hier eben verboten waren und dann wäre meine Anschuldigung ja bewiesen. Zudem, sollte die Regierung ein gesetz erlassen und darauf hoffen, dass dieses durch Auslandsgesetze umgangen wird, damit niemand zu schaden kommt? Wenn ja, dann hätte sie doch das Gesetz gleich selbst so formuliert, dass auch hier niemand zu schaden kommen muss. Nein, die Regierung hat humane Experimente verboten. Es ist völlig an dne Haaren herbeigezogen, dass sie dabei den nationalen Firmen die Zusatzkosten einer Auslandstestung aufbürgen wollte. Und wenn doch, wo ist ein Papier, dass besagt, welche Auslandstests anerkannt würden? Die sind doch sehr unterschiedlich. Ohne solch ein Papier kann nicht von einer absichtlichen Auslandsverlagerung ausgegangen werden.

    Liebe Verwes... Anwesenden, wenn die Regierung Experimente am Menschen verbietet und kein Gesetzeszusatz für Ärzte veröffentlicht und ich Pillen schlucke und mir schlecht wird und ich das auf die fehlenden Zulassungstests schiebe, dann ist es wohl an der Regierung zu beweisen, dass sie sich bei der nachgewiesen irritierenden Gesetzesformulierung um die Durchführung von Zulassungstests bemüht hat. Ich sehe aber keine solche Bemühungen. Außer eine kleine Bemerkung über einen nicht näher definierten Unterschied zwischen "am" und "mit" wobei dem 99% aller Ärzte gar nicht nicht dabei waren. Ganz abgesehen davon, dass es mangels Gesetzeszusatz jedem Pharmahersteller selbst überlassen bleibt, wie er "am" und "mit" interpretiert. Wollen wir die Sache austesten und 12 Philosophen herbeordern und schauen, ob die einstimmig zu einem Ergebnis kommen.

    Nun Euer Ehren, ich bitte Sie, die Beklagte aufzufordern, die Fragen zu beantworten und wirkliche Beweise dafür vorzulegen.
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    RE: [Verhandlung] Voodoo gegen Seereich - von Monsieur Voodoo - 12.10.2011, 20:43

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