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[Verhandlung] Voodoo gegen Seereich
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Azrael StupidosOptionen
Friedensrichter

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  • Registriert seit:  Apr 2011



    Beitrag: #25
    RE: [Verhandlung] Voodoo gegen Seereich
    15.10.2011, 09:35, Uhr

    Herr Voodoo, auch im aquatropolitischen Rechtssystem können Zeugen vernommen werden, jedoch nicht vom Kläger, sondern vom Gericht. Und wie auf dem größten Teil der Welt, entscheidet allein das Gericht darüber, ob und welche Zeugen es zu hören gedenkt. Die Streitparteien können nur Zeugen anbieten. Ob sie zuzulassen und zu hören sind, entscheidet souverän das Gericht je nachdem, ob es die Zeugenaussage für das Verfahren als notwendig und erheblich erachtet. Diesen Unfug eines Kreuzverhöres wie in alberno-astorischen Strafverfahren wird es hier nicht geben.

    Hier können die Parteien ausschließlich gegenüber dem Gericht ihre Ansichten vortragen und Behauptungen auffstellen. Die jeweilige Gegenpartei kann dann, wiederum gegenüber dem Gericht, zu den Aussagen Stellung nehmen und die Behauptungen zugestehen oder ihnen widersprechen. Beweisanträge können gestellt werde, über deren Zulassung jedoch das Gericht souverän entsprechend eigener Notwendigkeitsüberlegungen entscheidet.

    Und ich möchte Sie Herr Voodoo noch auf die drei Grundziele hinweisen, denen dieses Gericht verpflichtet ist und die in Stein gemeißelt über dem Eingang stehen. In Ihrem Verfahren sehe ich mich bisher noch dabei, Recht und Ordnung durchzusetzen. Ich möchte Ihnen raten, es nicht darauf ankommen zu lassen, dass sich das Gericht auch zur Umsetzung des letzten Zieles veranlasst fühlen könnte. Mein Hinweis dazu ist der, dass der Richter nicht an die Anträge der Parteien gebunden ist, sondern frei entscheiden kann.

    Doch zurück zur Sache. Ich möchte an dieser Stelle nicht wirklich den sprichwörtlichen "Kurzen Prozess" machen, sehe jedoch auch keine Notwendigkeit, das Verfahren unnötig in die Länge zu ziehen. Die Ansichten sind schriftlich und mündlich vorgetragen worden, und das Gericht hat sich ein Bild darüber machen können. Ich bin der Auffassung, dass das Verfahren entscheidungsreif ist, wenn der Kläger nicht noch irgendwelche neuen Beweisanträge vorbringt.

    An den Kläger geht die Frage, ob neue Beweisanträge vorgebracht werden.

    Azrael Stupidos  
    Friedensrichter
    Der Ignogarant des Aquatropolitanischen Rechts
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    RE: [Verhandlung] Voodoo gegen Seereich - von Azrael Stupidos - 15.10.2011, 09:35

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