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Wirtschaftskontrollverordnung
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    Beitrag: #1
    Wirtschaftskontrollverordnung
    25.05.2009, 14:34, Uhr

    Wirtschaftskontrollverordnung Aquatropolis, den 25.5.2009
    [/HR]
    1) Jede Person hat alle 3 Monate Ihre Kontostände aller für die Person zugänglichen Konten an das Konsorzirat für Wirtschaft und Finanzen zu übermitteln.

    1.2) Die in Punkt 1 genannten Kontostände müssen mit folgenden Daten übermittelt werden:
    [list=][*]Bank (Nur bei Privatbanken und devonesischer Staatsbank)
    [*]Kontonummer
    [*]Kontotyp
    [*]Regelmäßiges Einkommen (Falls vorhanden)[/list]

    2) Die in Punkt 1 genannten Daten werden zur Berechnung der theoretischen Steuereinnahmen und zur Regulierung von Richtwerten, Zinssätzen und Steuern verwendet.

    3) Die erste Erhebung gemäß Punkt 1 muss bis zum 15. Juni 2009 vollzogen sein.

    4) Diese Verordnung tritt sofortig (25. Mai 2009) inkraft.
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    Wirtschaftskontrollverordnung - von Sir Fritz Grimpen - 25.05.2009, 14:34
    RE: Wirtschaftskontrollverordnung - von Pilot Pirx - 25.05.2009, 22:45,

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