ACBN |
Loading...
|
Wirtschaftskontrollverordnung
|
|
Verfasser | Nachricht |
Beitrag: #1
Wirtschaftskontrollverordnung
25.05.2009, 14:34, Uhr Wirtschaftskontrollverordnung Aquatropolis, den 25.5.2009
[/HR] 1) Jede Person hat alle 3 Monate Ihre Kontostände aller für die Person zugänglichen Konten an das Konsorzirat für Wirtschaft und Finanzen zu übermitteln. 1.2) Die in Punkt 1 genannten Kontostände müssen mit folgenden Daten übermittelt werden: [list=][*]Bank (Nur bei Privatbanken und devonesischer Staatsbank) [*]Kontonummer [*]Kontotyp [*]Regelmäßiges Einkommen (Falls vorhanden)[/list] 2) Die in Punkt 1 genannten Daten werden zur Berechnung der theoretischen Steuereinnahmen und zur Regulierung von Richtwerten, Zinssätzen und Steuern verwendet. 3) Die erste Erhebung gemäß Punkt 1 muss bis zum 15. Juni 2009 vollzogen sein. 4) Diese Verordnung tritt sofortig (25. Mai 2009) inkraft. |
|
|