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[Verhandlung] Plörre gegen das Seereich wegen Unterschlagung
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Harvey DentOptionen
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Beitrag: #53
RE: [Verhandlung] Plörre gegen das Seereich wegen Unterschlagung
04.08.2010, 14:59, Uhr

Handlung
Hört sich Mason's Rede ruhig an.

Herr Mason, die Kompetenz der Regentin ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens, daher werde ich den letzten Teil ihrer Ausführungen nicht weiter beachten.

Ich werde nun zu meiner Entscheidung kommen:
Im Verlauf dieses Verfahrens wurde klar gestellt und auch von niemandem angezweifelt, dass Prof. Dr. Dr. Plörre 7 Monate lang seine Tätigkeiten als Bankdirektor sowie als Wissenschaftler ausgeführt hat, aber keinerlei finanzielle Vergütung dafür erhalten hat. Ich sehe es daher als absolut notwendig an, ihm die ausstehenden Gehälter nachzuzahlen.

An Gehältern durch das Seereich zu zahlen sind also:
48.000,- MM (Gehalt als Bankdirektor inkl. Klabautergeld)
24.000,- MM (Gehalt als Wissenschaftler inkl. Klabautergeld)
-------------------
72.000,- MM

Was den Schadenersatz angeht, so hätte ein Großteil des entstandenen Schadens vermieden werden können, wenn Prof. Dr. Dr. Plörre die fehlenden Gehälter früher bemerkt und darauf hingewiesen hätte. Gerade von einem Bankdirektor könnte man erwarten, ein Auge auf seine Finanzen zu haben. Sie führen ihre Vergesslichkeit als Begründung für dieses Versäumnis an, aber ihre Vergesslichkeit ist ihre Schwäche und sie können wohl kaum das Seereich für ihre eigenen ... Unzulänglichkeiten und die daraus entstandenen Schäden verantwortlich machen. Ich bin deshalb der Überzeugung, dass das Seereich nur für die im ersten Monat entstandenen finanziellen Schäden verantwortlich gemacht werden kann.

Wie auch immer, ob nun nach einem Monat oder sieben, Prof. Dr. Dr. Plörre musste in jedem Fall einen Anwalt einschalten, um seine Gehälter einzufordern. Daher sind seine Forderungen für die vorab gezahlten Anwaltskosten durchaus gerechtfertigt.

Der durch das Seereich zu zahlende Schadenersatz ergibt sich dadurch wie folgt:

Anwaltskosten + (25.000,- MM - Anwaltskosten)/7

Also die bis hierher entstandenen Anwaltskosten und ein Siebtel der verbleibenden Schadensersatzsumme, für den einen Monat für den das Seereich verantwortlich gemacht werden kann.

Um die genaue Summe zu berechnen sollte dem Gericht so schnell wie möglich Herr Mason's Rechnung für die vorab geleisteten Entlohnungen vorgelegt werden.

Damit wäre alles zu diesem Fall gesagt.

Ich möchte dennoch etwas hinzufügen. Offensichtlich ist noch ungeklärt, ob momentan noch die Regelung von Grimpen gilt oder diese nach seinem Weggang außer Kraft gesetzt wurden. Da dies bisher die einzige Klage in dieser Richtung ist, scheint es, als ob der Großteil der Gehälter wie vor Grimpen automatisch gezahlt wird. Offensichtlich aber nicht alle Gehälter.

Ich rate der Regentin daher dringend eindeutig zu klären, welche Regelung für die Bezahlung von Staatsdienern nun gilt.

Die Verhandlung ist damit geschlossen.
:smilie[394]

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RE: [Verhandlung] Plörre gegen das Seereich wegen Unterschlagung - von Harvey Dent - 04.08.2010, 14:59

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