ACBN |
Loading...
|
Verfassungsabstimmung
|
|
Verfasser | Nachricht |
Beitrag: #17
RE: Verfassungsabstimmung
29.09.2009, 21:11, Uhr
Die ersten drei Punkte sind bereits enthalten, der vierte Punkt wird durch eigenes Gesetz aufgrund des Status verankert, fünfter und sechster Punkt sind ebenfalls schon enthalten, die restlichen Punkte würde ich folgendermaßen verankern: Der Kanzler hat das Recht, Minister zu ernennen. Dem Militär steht der Verteidigungsminister vor. Der Kanzler ist jedoch verpflichtet, den Posten des Verteidigungs- und Außenministers an den Präsidenten zu vergeben, im Notfall ist dieser sogar selbst dazu bevollmächtigt, sich selbst zum Minister zu ernennen.
Dementsprechend erkennen wir das derzeitige Grundgesetz im Zuge der Verabschiedung eines Änderungsgesetzes an: Zitat:Grundgesetzänderungsgesetz vom 29. September 2009 |
|
Reichskanzler von Devon a. D. Vizekonsorzirat für Wirtschaft a. D. Konsorzirat für Wirtschaft und Finanzen a. D. Reichskanzler der Konföderation Dreikönigsland a. D. Kanzler der Republik Dreikönigsland a. D. Senator im Dreikönigsland a. D. Bundesminister für Verteidigung a. D. Bundesminister für Inneres, Sport und Presse a. D. Bundesminister für Justiz a. D. Bundesminister für Äußeres und Botschaften a. D. Es war einmal - Jetzt ist es nicht mehr. |
|
![]() ![]() |
|