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Friedensrichterwahlplakate - Druckversion

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+--- Thema: Friedensrichterwahlplakate (/showthread.php?tid=3355)



Friedensrichterwahlplakate - Rudolf Höhnli - 19.05.2013

Handlung
Plakate kleben an Wänden.

Mehr als 4 Monate sind die letzten Friedensrichterwahlen her. Jeden Augenblick wird also die Regierung entsprechend der Verfassung Artikel 7 neue Wahlen ansetzen müssen.

Wählen Sie schlau,
wählen Sie jetzt,
wählen Sie Rudolf Höhnli,
den Beschützer der Werktätigen.

Er ist der beste Anwalt der Welt:

[Bild: hv6swslqb6ue.png]

Ein Volk mit Rudolf Höhnli als Friedensrichter, ist ein Volk voller Recht und Gesetz. Gehen Sie zur Wahlurne und Wählen Sie Höhnli für das Rechtsstaatsparadies!



RE: Friedensrichterwahlplakate - Lady Enigma - 19.05.2013

Seit wann haben hier irgendwelche hergelaufenen Fremdländer das passive Wahlrecht?


...



RE: Friedensrichterwahlplakate - Rudolf Höhnli - 19.05.2013

Seit es schon immer so war laut Verfassung.


...



RE: Friedensrichterwahlplakate - Lady Enigma - 19.05.2013

SimOff
uneingebürgerte?



RE: Friedensrichterwahlplakate - Rudolf Höhnli - 19.05.2013

SimOff
Es gibt keine Verfassungseinschränkung auf Bürger. Soweit ich weiß, war der Urgedanke, besser einen ausländischen Richter als gar keinen.



RE: Friedensrichterwahlplakate - Jeanne Duchamp - 19.05.2013

Hmm, also in meinen Augen trifft ein gewisser Paragraph unserer Verfassung in Kraft Augenzwinkern

Zitat:Abs. 5
Sollte es keinen Friedensrichter geben oder dieser verschollen sein, so übernimmt der Volkstribun die Rechtsprechung.

Augenzwinkern


RE: Friedensrichterwahlplakate - Rudolf Höhnli - 19.05.2013

Handlung
Sieht den Widerspruch nicht. Mit den Wahlen gibt es dann ja wieder einen Friedensrichter und Wahlen legt die Verfassung auf aller 4 Monate fest. Eine Zeit, die längst überschritten ist.



RE: Friedensrichterwahlplakate - Lady Enigma - 20.05.2013

Richtig, aber eine Sache die Ausländer absolut nix angeht. Ausländer sind Untertanen, mehr nicht. In die Rechtsprechung oder andere Belange haben sie sich nicht einzumischen. Das würde nämlich höherrangige Prinzipien gefährden als die Besetzung eines Postens.


RE: Friedensrichterwahlplakate - Rau Le Creuset - 20.05.2013

SimOff
Schon wieder das alte Problem dass die aquatropolitanische Gesetzgebung voller Definitionslücken ist. Im Grunde gar nichts aussergewöhnliches, jede MN dürfte riesige Lücken in ihrem Gesetzeswerk haben. Die Verfassung war hier immer mehr oder weniger Auslegungssache.

Die Verfassung schränkt das Friedensrichteramt tatsächlich nicht auf Reichsbürger ein, sagt aber auch nichts darüber aus dass Nicht-Bürger wählbar sind. Höhnlis Argumentation beruht nun darauf zu sagen dass Nicht-Bürger sich zur Wahl aufstellen lassen können da es nicht ausdrücklich verboten ist beziehungsweise gar keine Aussage dazu getroffen wird.

Dem steht allerdings noch eine Kehrseite gegenüber. Die Verfassung räumt unter Artikel 1 nur Bürgern irgendwelche Rechte ein. Rechte für Nicht-Bürger werden nicht erwähnt (insbesondere wird auch nur für Reichsbürger ausdrücklich ein Recht auf politische Betätigung erwähnt Artikel 1 Abs.5 und Abs.6). Nach der strengsten Auslegung würde das bedeuten dass Nicht-Bürger sogar nach Belieben getötet werden können da ihnen auf aquatropolitanischem Staatsgebiet nicht mal das Recht auf Leben zuerkannt wird. Aus rein praktischen Gründen würde ich annehmen dass diese Auslegung durch ein ungeschriebenes Gastrecht abgemildert wird.

So oder so, die Frage ob Höhnli sich ohne einen Einbürgerung überhaupt als Kandidat aufstellen lassen kann, wäre an sich schon ein Fall für den Friedensrichter.



RE: Friedensrichterwahlplakate - Rudolf Höhnli - 20.05.2013

Telefonat
Das ist Ihre Meinung, Lady Enigma. Die steht Ihnen zu, notfalls können Sie zukünftig bei mir auch Ihr Recht auf Meinungsäußerung einklagen, falls Ihnen jemand den Mund verbietet.

SimOff
Ihr seid solche Spaßbremsen. Lieber lasst Ihr den juristischen Bereich unsimuliert, anstatt dass ein neuer Richter hier irgendwas durcheinanderbringen könnte. Dabei ist das gar kein Simoffthema. Wenn sich die Regierung den Text so auslegt, wie sie will, dann tut sie das eben. In solchen Lücken sehe ich keinen Mangel, sondern Simulationsanregungen. Ist ungefähr wie mit dem Polizei- und Grenzwachtsystem. JE detaillierter ausgebaut, desto weniger pasiert in diesem Bereich, weil jeder Querschläger gleich geschnappt wird. Je ausgefeilter Staatsverträge sind, desto weniger pasiert noch zwischen zwei Staaten. Und je detaillierter das juristische System, desto weniger passiert auch dort, weil es eben keine Schlupflöcher, keine Reibungspunkte mehr gibt.

Die Aussage, Absatz 1 räume NUR Bürgern Rechte ein, ist meines Erachtens bei Hinzunahme von Absatz 2 falsch. Dort wid jedem Ausländer ein Asylrecht gewährt. Asylanten zum Beispiel zu töten, würde dem Asylbegriff widersprechen.