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Staatstheorie I - Herrschaftssysteme
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Beitrag: #12
RE: Staatstheorie I - Herrschaftssysteme
19.01.2016, 22:00, Uhr

Ich werde versuchen auf ihre Fragen der Reihe nach einzugehen.

Zunächst einmal ging es hier darum eine generelle Systematik möglicher Herrschaftsformen in sehr allgemeiner Form zu etablieren.

Die Macht in einem Land kann bei einer einzelnen Person, einer Gruppe oder der Masse des Volkes liegen. Mischformen in denen verschiedene Institutionen gegeneinander ausbalanciert werden sind denkbar und in modernen Verfassungen sogar recht üblich spielten im Rahmen dieser Vorlesung aber keine Rolle und in Reinform gibt es tatsächlich nur die drei genannten Varianten. Da wir keine dieser Herrschaftsformen aus sich selbst heraus als gut oder schlecht betrachten, ergibt sich für jede der drei Möglichkeiten die Abgrenzung in eine positive und eine negative Ausprägung. Wie sie diese Abgrenzung vornehmen ist in gewisser Weise beliebig, ich habe hier als Kriterium die Frage gewählt ob die Macht zum Wohle des Landes ausgeübt wird oder nicht.

Was die Volksherrschaft angeht, ich betrachte diese in dem Sinne als die stabilste Herrschaftsform dass der Übergang von der positiven in die negative Ausprägung nachdem er begonnen hat am längsten dauert. Wenn ich mich recht erinnere habe ich auch in der Vorlesung bevorzugt den Begriff Stabilität und nicht Dauerhaftigkeit gebraucht. Eine Alleinherrschaft mit einem fähigen Herrscher der 70 Jahre durchregiert hat ebenfalls eine lange Lebensdauer aber der Übergang von der positiven in die negative Ausprägung könnte jederzeit nahezu instantan erfolgen während er in einer Volksherrschaft immer ein längerer Prozess wäre.

Um nun auf die Einordnung des Seereichs zurückzukommen. Das Seereich steht nicht ausserhalb der hier besprochenen Systematik. Unter dem Großneptun war es eine Form der Alleinherrschaft. Momentan liegt die Macht im Seereich in den Händen einer Gruppe, allerdings einer sehr kleinen Gruppe.

Leiter der Sondergruppe für strategische Aufklärung
OFL-Stabsabteilung
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