Seereich Aquatropolis
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Hangar 5 (LunaCorp)
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Luna La ForbesOptionen
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Beitrag: #101
RE: Hangar 5 (LunaCorp)
01.05.2014, 20:59, Uhr

Hallo Herr Nightflight.

Handlung
Nimmt denn Zettel entgegen und sieht ihn sich sehr genau an.

Sehr schön, das Geld ist so gut wie überwiesen.

Handlung
Reicht die Hand.

Ich hoffe ihre Firma ist nicht all zu schnell damit das Lager auf der Mittellinsel Fertig ist bevor, sie dort eintreffen.

Major La Forbes der Aquamarine
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Beitrag: #102
RE: Hangar 5 (LunaCorp)
01.05.2014, 21:05, Uhr
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.05.2014, 21:06 von Charlton Nightflight.)

Handlung
nimmt die Hand entgegen und gibt der Dame einen victorianischen Handkuss - die Lippen berühren den Handrücken nicht!
Wegen der Herstellung der Titanblöcke ist mit einer Lieferzeit von ca. 3 Wochen zu rechnen. Es sei denn, Sie wünschen einen späteren Zeitpunkt.

Charlton Nightflight, besucht Seereich Aquatropolis seit Apr 2014.
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Beitrag: #103
RE: Hangar 5 (LunaCorp)
01.05.2014, 21:12, Uhr

Ach ja, nur eine Formalität, die unsere heimischen Prinzipien vorschreiben.

Handlung
Charlton hat schon gehört, dass Verträge in Aquatropolis per Handschlag geschlossen werden und das Wort mehr gilt als Papier...

Wenn Sie mir mit Ihrem Zeichen auf dem Angebot noch das OK geben würden.
Quasi als Gedächtnisstütze für unsere Bürokraten daheim...

Charlton Nightflight, besucht Seereich Aquatropolis seit Apr 2014.
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Luna La ForbesOptionen
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Beitrag: #104
RE: Hangar 5 (LunaCorp)
01.05.2014, 21:23, Uhr

Natürlich aber da ist nirgends eine stelle zum Unterschreiben.

Und die Drei Wochen sind völlig in Ordnung.

Major La Forbes der Aquamarine
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Beitrag: #105
RE: Hangar 5 (LunaCorp)
01.05.2014, 21:40, Uhr

Einfach rechts oder darunter "angenommen" vermerken und Ihr Kürzel.

Handlung
Lächelt die Hybridin der Aquamarine freundlich an

Es sei denn Ihr möchtet in den vollen Genuss victorianischer Bürokratie kommen.
Dann setze ich Ihnen gerne einen kompletten Standardvertrag auf.

Charlton Nightflight, besucht Seereich Aquatropolis seit Apr 2014.
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Luna La ForbesOptionen
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Beitrag: #106
RE: Hangar 5 (LunaCorp)
01.05.2014, 21:42, Uhr

Ja Bürokratiesiren sie ruhig mal ein wenig.

Major La Forbes der Aquamarine
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Beitrag: #107
RE: Hangar 5 (LunaCorp)
01.05.2014, 21:48, Uhr

Handlung
Ein Lächeln huscht über Charltons Gesicht. Er fühl sich zunehmend heimischer.
Dann setze ich einen vollständigen Vertrag für Euch , äh, Sie auf.
Die Bestellung wird aber selbstverständlich schon jetzt bearbeitet.

Charlton Nightflight, besucht Seereich Aquatropolis seit Apr 2014.
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Luna La ForbesOptionen
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Beitrag: #108
RE: Hangar 5 (LunaCorp)
01.05.2014, 22:18, Uhr

Das ist doch super.

Handlung
Schaut dabei zu wie die Harpie betankt wird.

mal sehen was hier noch so passiert bis morgen, ich hoffe es wird nicht all zu langweilig

Major La Forbes der Aquamarine
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Beitrag: #109
RE: Hangar 5 (LunaCorp)
01.05.2014, 22:22, Uhr

Handlung
Kramt in seiner Tasche

Ich darf Ihnen dazu zunächst die Algemeinen Geschäftsbedingungen von Northern Industries überreichen:

[Bild: NorthernIndustries.jpg]

Allgemeine Vertragsbedingungen für den Vertrieb von Erzeugnissen und Dienstleistungen von Northern Industries.
Nachstehende Bedingungen gelten auch für den Verkauf der Produkte bzw. die Erbringung von Dienstleistungen von Northern Industries im Ausland.


§I. Kaufvertrag / Übertragung von Rechten und Pflichten
§I.1 Der Käufer ist an die Bestellung von Produkten und Dienstleistungen ab Erhalt der Auftragsbestätigung gebunden.
§I.2 Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn die Auslieferung oder die Dienstleistung ausgeführt oder die Bestellung des Kaufgegenstandes bzw. der Dienstleistung schriftlich bestätigt wurde.
§I.3 Die aus dem Kauf- bzw. Beauftragungsvertrag hervorgehenden Rechte und Pflichten können nur nach schriftlicher Zustimmung des Vertragspartners übertragen werden.
§1.4 Vereinbarungen sind grundsätzlich schriftlich niederzulegen, mündliche Absprachen sind ungültig.Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie nachträglichen Vertragsänderungen.

§II. Preise
§II.1 Der Kaufpreis des vertraglich vereinbarten Kaufgegenstandes bzw. der vereinbarten Dienstleistung versteht sich ohne Rabatte und Nachlässe, beinhaltet aber die Lieferung sofern vertraglich nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
§II.2 Vom Verkäufer vertragsgemäss verauslagte Kosten von vereinbarten Nebenleistungen oder Zusatzdiensten gehen zu Lasten des Käufers.

§ III. Zahlungen / Zahlungsverkehr / Aufrechnung
§III.1 Der Kaufpreis sowie die Kosten für Nebenleistungen und die Auslagen des Verkäufers sind spätestens bei Auslieferung fällig.
§III.2 Zur Zahlung hat der Käufer die Gesamtsumme ohne Abzüge auf das Konto von Northern Industries zu überweisen, sofern vertraglich keine Ratenzahlung oder andere Zahlungmodalitäten vereinbart wurde.

§IV. Lieferung und Lieferverzug
§IV.1 Verbindlich oder unverbindlich vereinbarte Liefertermine sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen gelten ab Vertragsabschluss. Bei nachträglich schriftlich vereinbarten Vertragsänderungen sind neue Liefertermine oder Lieferfristen zu vereinbaren
§IV.2 Bei Fertigprodukten kann der Käufer sechs Wochen nach überschreiten einer unverbindlichen Lieferfrist oder unverbindlichen Liefertermins den Verkäufer in schriftlicher Form auffordern, innerhalb weiterer 6 Wochen zu liefern mit dem Hinweis, bei weiterem Verzug die Abnahme des bestellten Gegenstandes zu verweigern. Mit Datum der Zustellung dieser Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Bei etwaigen durch den Lieferverzug entstandenen Schäden kann der Käufer einen Schadensersatz geltend machen, der im Falle leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises beschränkt ist.
§IV.3 Sollte die Nachfrist ohne Lieferung verstreichen ist der Käufer berechtigt, schriftlich vom Vertrag zurückzutreten oder wegen Nichterfüllung Schadensersatz zu verlangen. Dieser ist auf höchstens 10% des vereinbarten Kaufpreises beschränkt. In den Fällen dieser Ziffer ist ein Anspruch auf Lieferung ausgeschlossen.
§IV.4 Sollte ein verbindlicher Liefertermin überschritten werden, kommt der Verkäufer bereits mit dem Datum der Überschreitung in Verzug. In diesem Fall bestimmen §IV.2, Satz 3 und §IV.3 die Rechte des Käufers.
§IV.5 Sollten beim Verkäufer oder einer seiner Lieferanten durch höhere Gewalt oder eintretende Betriebsstörungen durch z.B.. Aufruhr, Streik oder sonstige nicht durch Eigenverschulden verursachten Störungen eintreten, die den Verkäufer daran hindern, die vereinbarten Fristen einzuhalten, so verlängern sich diese um die Dauer der eingetretenen Betriebsstörung.

§V. Abnahme
§V.1 Der Käufer hat das Recht, innerhalb von 10 Tagen nach Mitteilung der Fertigstellung des bestellten Gegenstandes diesen am Ort der Produktion zu prüfen. Zudem hat er die Pflicht, innerhalb von 10 Tagen den von ihm bestellten und vom Verkäufer bereitgestellten Gegenstand abzuholen, sofern keine Lieferung vereinbart wurde.
§V.2 Wurde eine Auslieferung des bestellten Produktes vereinbart, so hat der Kunde dieses zum Zeitpunkt der Auslieferung zu prüfen und abzunehmen. Später beanstandete Mängel können nicht berücksichtigt werden. Später beanstandete Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn der Kunde nachweisen kann, dass diese nicht nach der Übergabe entstanden sind.
§V.3 Wird das vom Käufer bestellte Produkt später als 10 Tagen nach Zugang der Fertigstellungsmitteilung vorsätzlich oder aus grober Fahrlässigkeit nicht abgenommen, so kann dem Käufer vom Verkäufer schriftlich eine Nachfrist von weiteren 10 Tagen zu Abnahme gesetzt werden mit der Erklärung, dass nach Ablauf dieser Nachfrist eine Abnahme abgelehnt wird. Nach Ablauf dieser Nachfrist ist der Verkäufer berechtigt, schriftlich vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Diese Nachfrist muss nicht gesetzt werden, wenn der Käufer ausdrücklich die Abnahme des bestellten Gegenstandes verweigert oder offenkundig auch nach Ablauf dieser Nachfrist nicht zur Begleichung der Kaufsumme imstande ist.
§V.4 Im Falle einer Nichtabnahme gem §V.3 ist der Verkäufer berechtigt, Schadensersatz in Höhe von 20% der vereinbarten Kaufsumme zu verlangen. Bei Sonder- und Einzelanfertigungen kann die Höhe des Schadensersatzes 50% der vereinbarten Kaufsumme betragen.

§VI Eigentumsvorbehalt
§VI.1 Der vom Käufer bestellte Gegenstand bleibt bis zur vollständigen Begleichung der vertraglich vereinbarten Kaufsumme Eigentum des Verkäufers. Dieser Eigentumsvorbehalt besteht auch für alle nachträglich bestellten Produkte wie Ersatzteile oder Verschliessmittel, die in Zusammenhang mit dem bestellten Kaufobjekt stehen.
§VI.2 Das gelieferte und abgenommene Produkt kann vom Verkäufer zurückgefordert werden, wenn der Käufer seine Pflicht zur Zahlung des gesamten Kaufpreises gem.§III nicht nachkommt.
§VI.3 Das vom Käufer bestellte und vom Verkäufer ausgelieferte Produkt kann während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Verkäufers weiterveräussert, vermietet, verpfändet oder anderweitig überlassen werden.
§VI.4 Sollten Dritte auf das unter Eigentumsvorbehalt stehende Produkt zugriff nehmen wollen, so hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich darüber in Kenntnis zu setzten. Zudem muss der Käufer den zugreifenden Dritten unverzüglich über den Eigentumsvorbehalt informieren.

§VII. Gewährleistung
§VII.1 Der bestellte Gegenstand wird mit einer Gewährleistung von einem Jahr verkauft. Der Anspruch auf Schadensersatz beim Fehlen von bei der Bestellaufnahme zugesicherten Eigenschaften bleibt unberührt.
§VII.2 Ein Gewährleistungsanspruch besteht nicht bei Schäden, die auf mangelhafte Wartung, unsachgemässen Gebrauch oder Transportschäden nach der Übergabe gem. §V beruhen.

§VIII Haftung
§VIII.1 Der Verkäufer haftet für Schäden, die er oder ein in seinem Auftrag handelnder Vertreter schuldhaft verursacht hat.Nicht ersetzt werden jedoch entgangene Nutzung, entgangener Gewinn oder Ladung.
§VIII.2 Schäden oder Verluste, für die der Verkäufer aufzukommen hat, sind diesem vom Käufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
§VIII.3 Die persönliche Haftung von im Auftrag des Verkäufers handelnden Vertretern für einen durch diese durch leichte Fahrlässigkeit verursachten Schadens ist ausgeschlossen.

§IX Gerichtsstand
§IX.1 Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtigen oder zukünftigen Ansprüche ist Northport, Victorien.


Northport, der 1. Mai 2014

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Beitrag: #110
RE: Hangar 5 (LunaCorp)
01.05.2014, 22:25, Uhr

Kann man das einrollen ? ist ja etwas mehr als eine Din a 4 Seite.

Major La Forbes der Aquamarine
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