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Burns Energy
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Charles BurnsOptionen
Inhaber einer Privatklinik

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    Beitrag: #1
    Burns Energy
    24.10.2008, 16:42, Uhr

    .
    Handlung
    Der Schwerkranke Bill Geizig wird aus Bergen in das Krankenhaus eingeliefert.
    .
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    Charles BurnsOptionen
    Inhaber einer Privatklinik

    • Beiträge:  27
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      Beitrag: #2
      Formbriefe
      11.11.2008, 20:28, Uhr
      (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.12.2008, 16:36 von Charles Burns.)

      .
      Sehr geehrte® Herr/Frau Mustermann,

      wir müssen ihnen mitteilen, dass ihr Angehöriger/Angestellter/Unterstellter eine Verletzung beim Krankentransport/Liegen erlitt. Burns Energy wird den dadurch entstandenen Schaden (nicht) ersetzen. Entschuldigen sie bitte die aktuellen Umstände. Die Patientin/Der Patient ist (nicht) in Zimmer 123 zu finden.

      Mit (un)freundlichen Grüßen,
      Charles Burns.

      Sehr geehrte® Herr/Frau Mustermann,

      wir müssen ihnen leider den Tod eines Angehörigen/Angestellten/Unterstellten mitteilen. Ihr Angehöriger/Angestellter/Unterstellter starb an einem Herzinfakt/einem Blutgerinsel/einem Schock/einer Fehlfunktion des Körpers/einer Misshandlung in Krankenhaus Burns Energy. Das Zuständige Bestattungsinsitut ist das Bestattungsinstitut Schneider/Bestattungsinstitus Todmann und Söhne. Die Beisetzung wird am xx.xx.xxxx um xx.xx Uhr stattfinden.

      Bitte beachten sie, dass auf Formschreiben keine Antwort gegeben werden kann.


      Mit (un)freundlichen Grüßen,
      Charles Burns.

      Sehr geehrte® Frau/Herr,

      wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass eine Pflegerin beim Waschen Ihres Körpers ein Trauma erlitt. Wir müssen Ihnen daher eine Behandlungsgebühr in Höhe von 600 MuschelMark in Rechnung stellen. Sollten sie dieser Gebühr nicht nachkommen, werden wir gerichtliche Schritte einleiten.


      Mit freundlichen Grüßen,
      Charles Burns.
      .
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        Beitrag: #3
        RE: Burns Energy
        24.10.2009, 15:53, Uhr

        Bundesstrafgericht

        Sehr geehrter Herr Charles Burns,

        Sie sind hiermit als Zeuge zum Prozess gegen Beisser (Entführung, § 26 StG) vorgeladen. Wenn Sie nicht erscheinen, so machen Sie sich strafbar. Bereiten Sie sich bitte auf eine Vereidigung vor.

        Mit freundlichen Grüßen,
        Håkan von und zu Teuer (Bundesstrafrichter).

        Oberster Strafrichter Devon
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