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Strafprozess B. Stechlich
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Verfasser | Nachricht |
Beitrag: #58
RE: Strafprozess B. Stechlich
03.08.2009, 19:59, Uhr
Naja, ist überflüssig...
Der Gerichtsdiener bringt Ottfried Strohmann rein Guten Tag, Herr Strohmann. Als Zeuge können Sie sich durch Antrag einer Partei vereidigen lassen. Wenn Sie falsch aussagen, dann machen Sie sich gemäß § 15 Strafgesetz der Uneidlichen Falschaussage vor dem Strafgericht strafbar. |
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Oberster Strafrichter Devon |
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