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Zuständigkeitssonderregelung
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Verfasser | Nachricht |
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Beitrag: #1
Zuständigkeitssonderregelung
21.07.2009, 02:50, Uhr Es ergeht folgende Anordnung,
entsprechend der Vereinbarung der Zuständigkeitsaufteilung zwischen Präsident und Hochkanzler sei eben diese noch einmal auf den Punkt gebracht im Folgenden für die Armee wie folgt: (1) Die Militärhierarchie endet beim Oberbefehlshaber, der nur vom Präsidenten eingesetzt und abgesetzt werden darf. (2) Massenvernichtungswaffen werden gesichert. Es erhalten jeweils einen Schlüssel der Hochkanzler und der Präsident. Zur Aktivierung von Massenvernichtungswaffen müssen beide Schlüssel gleichzeitig benutzt werden. (3) Der Hochkanzler erhält die Befehlsgewalt über die Polizei, den Zoll sowie alle Ordnungsämter. (4) Dem Hochkanzler sind weder militärisches Eigentum auszuhändigen, noch sind von ihm militärische Anweisungen entgegenzunehmen. Graf von Düsterstein, Präsident |
Großneptun und pensionierter Gründer von Aquatropolis Präsident der Föderation Devon a.D. Träger aller im Seereich zu vergebenden Orden. verstorben: 28.Juni 2014 |
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Zuständigkeitssonderregelung - von Graf von Düsterstein - 21.07.2009, 02:50
RE: Zuständigkeitssonderregelung - von Graf von Düsterstein - 24.09.2009, 22:09,
RE: Zuständigkeitssonderregelung - von Sir Fritz Grimpen - 25.09.2009, 14:05,
RE: Zuständigkeitssonderregelung - von Commander Humplumps - 25.09.2009, 15:16,
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RE: Zuständigkeitssonderregelung - von Arthur IV. - 20.02.2010, 14:45,
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