05.01.2009, 16:26
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.01.2009, 16:28 von José Pedro Marques.)
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Mindestverdienstgesetz
Der Mindestverdienst für fest Angestellte ist Verdienstgruppe V,
ehrenamtliche oder neben Angestellte haben einen Mindestverdienst von Verdienstgruppe I.
Seine Majestät,
José Pedro Marques
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Der Mindestverdienst für fest Angestellte ist Verdienstgruppe V,
ehrenamtliche oder neben Angestellte haben einen Mindestverdienst von Verdienstgruppe I.
Seine Majestät,
José Pedro Marques
Seine Exzellenz,
Rei José Pedro Marques
Rei José Pedro Marques