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		30.11.2009, 21:07 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.11.2009, 21:08 von James Bont.)
	
	 
	
		Artikel 24 des Grundgesetzes. Hiermit werden die Sitzungen durch den Kanzler übernommen, bis ein Senatspräsident von der Mehrheit der Mitglieder des Senates gewählt wird, da a) der Senatspräsident verhindert ist und b) keine Geschäftsführer ernannt worden sind.
Tagesordnungspunkt 2. Beschluss über Anklage des Präsidenten.
Die Abgeordneten Grimpen und Bont haben den Antrag gestellt, den Präsidenten (Ceville) gemäß 
Artikel 37 des Grundgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht anzuklagen. Ich bitte um das Handzeichen.
	
 
	
	
Dr. iur. James Bont
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		Und damit beschlossen.
Tagesordnungspunkt 3. Fragestunde.
Sie können der Bundesregierung jetzt Fragen stellen, die Sie interessieren.
	
	
	
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		Waz beschlozzen? Ik hoffe mal die Klage gegen Ceville wirt nik erhoben.
	
	
	
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		Das steht noch nicht fest. Aber eine Genehmigung wurde vom Senat eingeholt und kann jetzt durchgeführt werden.
	
	
	
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		Waz? Der Zenad had mehrheidlik gegen die Klage gesdimmd.
	
	
	
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		Der 37. Artikel des Grundgesetzes lautet folgendermaßen:
Zitat:Art. 37 - Anklage
Der Senat und der Kongress können den Präsidenten wegen vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht anklagen. Die Anklage benötigt die Zustimmung von einem Drittel der Mitglieder des Senates oder einem Drittel der Stimmen des Kongresses. 
Eine Mehrheit wurde erreicht und somit ist es beschlossen.
	
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		Ich glaube, es besteht kein Interesse an der Fragestunde. Kommen wir zu Tagesordnungspunkt 4. Bekanntgabe der Senatsausschüsse.
Der Verteidigungsausschuss besteht aus den Abgeordneten Herr Dr. iur. James Bont und Gritz Frimpen.
Der Ausschuss für Auswärtiges besteht aus Dr. iur. James Bont und Fritz Grimpen.
Der Ausschuss für Petitionen besteht aus Gritz Frimpen und Kritz Frimpen.
	
	
	
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