Büro des Innenkonsorzirat
#51
Handlung
Setzt eine Antwort auf.

Sehr geehrter Herr Vodoo,

die Entscheidung über den Umgang mit Gefangenen obliegt der Regierung des Seereiches. Ich werde ihr gorßzügiges Angebot selbstverständlich weiterleiten, nur bitte ich sie um Verständnis dafür, das Regierungsentscheidungen ein langwieriger Prozess sein können.

gez.

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Innenkonsorzirat
Firmeninhaber Duality Inc.
Friedensrichter (02.04.2010 bis 05.06.2011)
Innenkonsorzirat (seit 06.06.2011)
Doppelkonsorzirat (Wirtschaft- und Inneres)(seit 23.03.2013)
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#52
Sehr geehrtes Innenkonsorzirat,

wegen der unklaren Formulierung der Verfassung erwünsche ich eine verbindliche Klarheit, ob und wenn ja, welche Menschenversuche gestattet sind und welche nicht. Dies ist zwingend notwendiges Wissen für mein steuerzahlendes Unternehmen.

Weiterhin erbitte ich aus Gründen des medizinischen Selbstschutzes Auskunft darüber, welche der in Aquatropolis verkäuflichen Medikamente, Kosmetika und Drogen welchen Zulassungsverordnungen unterliegen.

Mit geschäftigen Grüßen,
Monsieur Karlchen Voodoo
Firmeninhaber von VGPC
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#53
Sehr geehrtes Innenkonsorzirat,

der laufende Gerichtsprozess zur Sache hat klargestellt, bzw. wurde Seitens der Regierung klargestellt, dass alles seine ordentlichen Wege geht. Ich bitte daher darum, meine vorangegangene Anfrage als Nichtig anzusehen. Andernfalls wäre das ja ein Beleg dafür, dass eben nicht alles ordentlich liefe und eine Untergrabung unser aller und vor allem des Volkes ihrer Tribunin.

Mit geschäftigen Grüßen,
Monsieur Karlchen Voodoo
Firmeninhaber von VGPC
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#54
Antrag auf Vereinsgründung

hiermit beantrage ich, Captain Hot-Air die Gründung er "Superheldenliga International"

Der Verein läuft unter folgender Satzung:




Vereinssatzung

§ 1 - Name und Sitz des Vereines

Der gemeinnützige Verein Superheldenliga International Tactics hat seinen Sitz in Aquatropolis.
.
§ 2 - Zweck des Vereins

Der Verein verfolgt ausschließlich und gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Gemeinen Nutzens. Zweck des Vereins ist die Pflege des internationalen Superheldentums und der Kampf gegen das Böse.

§ 3 - Mitglieder

Der Verein besteht aus Superhelden und fördernden Mitgliedern. Superhelden-Mitglied kann jede Person mit superheldenkräften oder ohne solche Kräfte sein, die sich dem Kampf gegen das Böse verschrieben hat. Förderndes Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person
sein, die die Bestrebungen des Vereins unterstützen will, ohne selbst zu als Superheld aufzutreten. Um die Aufnahme in den Verein ist die Zustimmung des Vorstandes nötig. Lehnt dieser den Aufnahmeantrag ab, so steht dem Betroffenen die Berufung zur Mitgliederversammlung zu. Diese entscheidet endgültig.

§ 4 - Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet
a) durch freiwilligen Austritt, b) durch Tod, c) durch Ausschluss.

Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand unter
Einhaltung einer vierteljährigen Kündigungsfrist zum Schluss eines Kalenderjahres. Bis zu
diesem Zeitpunkt bleibt das ausscheidende Mitglied zur Bezahlung des Mitgliedsbeitrages
verpflichtet.

Der Tod eines Mitglieds bewirkt das sofortige Ausscheiden. Ein Mitglied kann, wenn es
gegen die Vereinsinteressen gröblich verstoßen hat, mit sofortiger Wirkung durch den
Vorstand ausgeschlossen werden. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied unter Setzung
einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Rechtfertigung zu geben. Der Beschluss über
den Ausschluss ist mit Gründen zu versehen und dem Mitglied mittels eingeschriebenen
Briefes bekannt zu machen. Gegen den Beschluss steht dem Mitglied die Berufung zur
Mitgliederversammlung zu. Die Berufung muss innerhalb einer Frist von einem Monat ab
Zugang des eingeschriebenen Schreibens beim Vorstand eingelegt werden.
Die Mitgliederversammlung, die über die Berufung entscheidet, ist innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Berufungsschrift einzuberufen. Macht ein Mitglied von der Berufung keinen Gebrauch, so unterwirft es sich damit dem Ausschließungsbeschluss mit der Folge, dass eine gerichtliche Anfechtung nicht mehr möglich ist.

§ 5 - Pflichten der Mitglieder

Alle Mitglieder haben die Interessen des Vereins zu fördern.

§ 6 - Verwendung der Finanzmittel

Mitgliedsbeiträge und andere Zuwendungen dienen allein den beschriebenen Zwecken des
Vereins. Nicht mit dem angegebenen Zweck zu vereinbarende Zuwendungen oder
unangemessene Vergütungen dürfen aus Vereinsmitteln weder an Mitglieder noch an
andere Personen gewährt werden.

§ 7 - Organe des Vereins

Organe des Vereins sind
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand

§ 8 - Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal im Laufe eines Jahres durch den Vorstand
einzuberufen, im Übrigen dann, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies beantragt.

Eine Mitgliederversammlung ist drei Wochen vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung
schriftlich einzuberufen. Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne
Rücksicht auf die erschienene Anzahl der Mitglieder beschlussfähig.

Die Mitgliederversammlung wird vom ersten Vorsitzenden oder dessen Vertreter geleitet.
Alle Beschlüsse, mit Ausnahme des Beschlusses der Auflösung des Vereins, werden mit
einfacher Stimmenmehrheit gefasst und durch den Schriftführer protokolliert.
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Jedem Mitglied steht das Recht zu, Anträge einzubringen. Diese Anträge sind acht Tage vor
der Mitgliederversammlung schriftlich und begründet beim Vorstand einzureichen.

§ 9 - Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem Vorvorsteher, dem Nebenvorsteher und dem Finanzvorsteher. Jedes Mitglied ist allein vertretungsberechtigt.

Scheidet ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes während der Wahlzeit aus, so
übernimmt auf Beschluss des Vorstandes eines der übrigen Mitglieder die Geschäfte des
Ausgeschiedenen bis zur satzungsgemäßen Neuwahl des Vorstandes.
Der Vorstand wird auf . . . Jahre gewählt mit der Ausnahme des Chorleiters, der durch den
Vorstand berufen wird.

§ 10 - Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit Zustimmung von
drei Viertelteilen der erschienenen Mitglieder beschlossen werden. Sofern Die
Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der Vorsitzende und der
stellvertretende Vorsitzende die gemeinsam vertretungsberechtigten Liquidatoren.
Für die Sache, wenn sie gut ist!
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#55
Handlung
Verfasst eine Antwort.

SUperhelden?? Das hat hier gerade noch gefehlt.


...

Sehr geehrter Herr Captain Hot Air,

selbstverständlich steht es ihnen frei einen Verein zu gründen. Das Gründen von Parteien, Organisationen und politischen Verbänden ist immerhin ein Grundrecht. Ihrem Antrag ist somit stattgegeben.

gez.

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#56
Handlung
Klopft an die Bürotür .
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#57
Herein!
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#58
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Kommt herein .
Hallo .
Ich bin hier ,weil ich mich für ein politisches Amt hier in Aquatropolis interessiere .
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#59
Handlung
Dent sieht den Neuankömmling eindringlich an, bleibt dabei hinter seinem schweren, antik wirkenden Holzschreibtisch sitzen.

Dents linke Gesichtshälfte ist von Narben entstellt und bietet einen unheimlichen Anblick. Der rechte Teil seines Gesichts jedoch ist unversehrt und weist Züge auf, wie man sie von Büsten großer Herrscher kennt.
Diese zwei-teilung setzt sich auch bei der Kleidung fort. Ein Maßanzug, dessen rechte Seite aus feinem schwarzen Stoff besteht, während die Linke einen roten Farbton hat, der auf unangenehme Weise an getrocknetes Blut erinnert.

Wässrige Grüße!

Ich bin Harvey Dent, Innenkonsorzirat des Seereiches. Initiative von Bürgern wird hier immer begrüßt. Wenn sie mir noch ihren Namen verraten könnten, damit wir dieses Gespräch vernünftig führen können.
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#60
Handlung
Ist davon unbeeindruckt .
Mein Name ist Giselher Gerber aber bitte nenne Sie mich doch Giselher.
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