Büro des Innenkonsorzirat
#41
Handlung
Ein Schreiben trifft ein. Es lässt keinerlei Rückschlüse auf den Absender zu.


ENTWURF

Exterritorialitätsgesetz

§1 Zielsetzung

1.1. Das primäre Ziel des Exterritorialitätsgesetzes ist die Ausweitung des aquatropolisischen Rechtes auf fremden Boden.

1.2. Sekundäre Ziele sind die Entlastung der aquatropolisischer Gerichte sowie eine Stärkung heimischer Unternemen.


§2 Ausweitung der aquatropolisischen Gerichtsbarkeit

2.1. Die Regierung des Seereiches Aquatropolis verpflichtet sich bei der Abschließung internationaler Verträge und Abkommen für die folgenden, vom Seereich anerkannten, Rechstsbjekte weitestgehende Exterritorialitätsrechte zu erwirken:
2.1.1. religiöse Einrichtungen
2.1.2. Hilfs- und Wohltätgkeitsorganisationen
2.1.3. militärische Einrichtungen
2.1.4. staatliche und private Unternehmen

2.2. Die Regierung des Seereiches Aquatropolis verpflichtet sich Rechstsbjekten fremder Staaten sowenig Exterritorialitätsrechte wie möglich einzuräumen.
2.2.1. Die eingeräumten Exterritorialitätsrechte dürfen nicht gegen die aquatropolisische Verfassung verstoßen.


§3 Exterritorialität aquatropolisischer Rechstsbjekte

3.1. Exterritorialitätsrechte dürfen ausschließlich Rechsubjekten zugesprochen werden, welche die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
3.1.1. Treue zur Verfassung und Regierung des Seereiches Aquatropolis
3.1.2. ausreichend finazielle sowie personelle Mittel um effektiv und dauerhaft eine eigene Gerichtsbarkeit durchzusetzen.
3.1.3. mindestens 500 Angestellte

3.2. Zur Durchsetzung der eigenen Gerichtsbarkeit darf das Rechtssubjekt über, seiner Größe und Struktur angemessene, Bewaffnung sowie bewaffnete Einheiten verfügen.
3.2.1. Diese dürfen ausschließlich innerhalb des eigenen Gebietes und nicht gegen das Seereich Aquatropolis eingesetzt werden.

3.3. Die Gesetzgebung des Rechtssubjekts hat sich an der aquatropolisischen Verfassung zu orientieren und muss jedermann uneingeschränkt zugänglich sein.


§4 An- und Aberkennung von Exterritorialitätsrechten

4.1. Exterritorialitätsrechte werden vom Friedenrichter an- bzw. aberkannt.

4.2. Bei der An- bzw. Aberkennung der Exterritorialitätsrechte hat sich der Friedensrichter an den in §3 genannten Voraussetzungen zu richten.

4.3. Die Regentin des Seereiches Aquatropolis verfügt über Vetorecht.

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#42

Interessant. Dadurch dass immer wieder Bezug auf die Verfassung genommen wird könnte das vielleicht sogar durchgehen ... da fällt mir ein das die Wahl zum Friedensrichter auch immer noch aussteht.


...
Firmeninhaber Duality Inc.
Friedensrichter (02.04.2010 bis 05.06.2011)
Innenkonsorzirat (seit 06.06.2011)
Doppelkonsorzirat (Wirtschaft- und Inneres)(seit 23.03.2013)
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#43
Handlung
Hat beschlossen sich nun da er Innenkonsorzirat ist selbst um seinen seit langem unbearbeiteten Antrag auf einen Ausweis zu kümmern und hält nun seinen Personalausweis in Händen.

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#44
AN: Innenkonsorzirat Harvey Dent
Von: Major Erica Simmons

VERFÜGBARKEIT VON SCHNELLBOOTEN

Hiermit setze ich sie davon in Kenntnis, dass im Zuge des Flottenmodernisierungsprogramms insgesamt 25 ältere Torpedopatrouillenschnellboote (TPS) zu Gunsten einer für militärische Aufgaben geeigneteren Bootsklasse ausser Dienst gestellt und in Überschussdepots der Flotte verlegt wurden.

Die TPS stammen ursprünglich aus dem Bestand der autonomen Grenzschutztruppen welche mit dem Untergang des alten Seereiches zu existieren aufhörten. Sofern seitens des Innenkonsorziratoriums ein Interesse an einer Neugründung der Grenschützer als Zollbehörde und Küstenwache besteht, wäre eine Überstellung und nach Bedarf eine Umrüstung der betreffenden Boote möglich.

gez.

Erica Simmons

Leiterin des technischen Korps der Flotte
Rektorin der Jeanne Duchamp Universität
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#45

Was für eine unerwartete Chance ...


...
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#46
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Eine Antwort auf die beiden Schreiben von Dent trifft ein

Sehr geehrter Herr Dent,

der Regierungssaal steht jederzeit für ein Gespräch mit dem Regierungsrat bereit.

Ihre Anfrage bzgl. des Forschungsprojektes kann ich Ihnen mitteilen, dass ich Ihnen die Freigabe der gewünschten Räumlichkeiten gewähre.

Mit freundlichen Grüßen
[img]./galerie/images/pic8_1238356958.gif[/img] [img]./galerie/images/pic8_1238356627.gif[/img]
~ Regentin des Seereiches ~
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#47

Sehr gut.


...
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#48
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Ein weiteres anonymes Schreiben trifft ein


ENTWURF

Exterritorialitätsgesetz (2. Fassung)

§1 Zielsetzung

1.1. Das primäre Ziel des Exterritorialitätsgesetzes ist die Ausweitung des aquatropolisischen Rechtes auf fremden Boden.

1.2. Sekundäre Ziele sind die Entlastung der aquatropolisischer Gerichte sowie eine Stärkung heimischer Unternemen.


§2 Ausweitung der aquatropolisischen Gerichtsbarkeit

2.1. Die Regierung des Seereiches Aquatropolis ist bemüht bei Verhandlungen mit Staats- und Regierungschefs fremder Nationen, größtmögliche Autonomie für aquatropolisische Unternehmen sowie Organisationen auszuhalnden. Hierzu zählen:
2.1.1. religiöse Einrichtungen
2.1.2. Hilfs- und Wohltätgkeitsorganisationen
2.1.3. militärische Einrichtungen
2.1.4. staatliche und private Unternehmen

2.2. Die Autonomie kann entweder in Form eines Botschaftsstatus oder durch das Gewähren von Extraterritorialrechten erfolgen.

2.3. Bei den Verhandlungen haben die allgemeinen Belange des Seereiches Aquatropolis Vorrang.


§3 Exterritorialität aquatropolisischer Rechstsbjekte

3.1. Exterritorialitätsrechte dürfen ausschließlich Rechsubjekten zugesprochen werden, welche die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
3.1.1. Treue zur Verfassung und Regierung des Seereiches Aquatropolis
3.1.2. ausreichend finazielle sowie personelle Mittel um effektiv und dauerhaft eine eigene Gerichtsbarkeit durchzusetzen.
3.1.3. mindestens 500 Angestellte

3.2. Zur Durchsetzung der eigenen Gerichtsbarkeit darf das Rechtssubjekt über eine, seiner Größe und Struktur angemessene Bewaffnung, sowie bewaffnete Einheiten verfügen.
3.2.1. Diese dürfen ausschließlich innerhalb des eigenen Gebietes und nicht gegen das Seereich Aquatropolis eingesetzt werden.

3.3. Die Gesetzgebung des Rechtssubjekts hat sich an der aquatropolisischen Verfassung zu orientieren und muss jedermann uneingeschränkt zugänglich sein.


§4 An- und Aberkennung von Exterritorialitätsrechten

4.1. Exterritorialitätsrechte werden vom Friedenrichter an- bzw. aberkannt.

4.2. Bei der An- bzw. Aberkennung der Exterritorialitätsrechte hat sich der Friedensrichter an den in §3 genannten Voraussetzungen zu richten.

4.3. Die Regentin des Seereiches Aquatropolis verfügt über Vetorecht.

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#49
Handlung
Packt den Entwurf mit in seine Aktentasche um es mit zum Treffen mit den Regierungsrat zu nehmen.

SimOff
Ich werd das bei dem Aktuell laufendem treffen einfach mit ranhängen, wenn's keinen stört.
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#50
Sehr geehrtes Innenkonsorzirat,

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Mit geschäftigen Grüßen,
Monsieur Karlchen Voodoo
Firmeninhaber von VGPC
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