Ankunft
#18
Janice Rand

Offizier für Öffentlichkeitsarbeit


Wappenführend sind im Kaiserreich alle Angehörigen des erblichen Ritterstandes und des hohen Adels, also Baron und aufwärts.

Voraussetzung um in die Wappenrolle aufgenommen zu werden ist zunächst einmal die devonesische Staatsbürgerschaft. Ob daneben noch andere Staatsbürgerschaften vorliegen ist dabei von untergeordneter Bedeutung. Tatsächlich gehören einige der alten Adelshäuser strenggenommen nebenher auch zum Adel anderer Länder.

Für einen Staatsbürger des Kaiserreichs gibt es im Grunde drei Möglichkeiten. Entweder ist er mit einer wappenführenden Familie verwandt, in dem Fall wird er dem Adel des Kaiserreichs zugerechnet auch wenn das noch nicht notwendigerweise heißt dass er einen eigenen Titel führt, alternativ könnte er für besondere Verdienste durch den Kaiser in den Adelsstand erhoben werden, die Verleihung des Großkreuz von Devon an einen Bürgerlichen ist zum Beispiel immer mit der Erhebung in den erblichen Ritterstand verbunden.

Schließlich gäbe es noch die Möglichkeit dass seine Majestät in Anerkennung eines ausländischen Adelstitels bei der Einbürgerung den äquivalenten devonesischen Adelsrang verleiht. Allerdings ist dies gewöhnlich nicht mit der Verleihung von Landbesitz oder der Verwaltungshoheit über Bürger des Kaiserreichs verknüpft, würde also nur zum Führen eines Wappens und des betreffenden Titels berechtigen aber nicht zu einem Sitz im Fürstentag. Diese Entscheidung obliegt jedoch dem Kaiser und das für jeden Einzelfall.
[Bild: i4769bnwqed.png]
Oberhaupt der Familie Lannister
CEO von LannisCorp
Lord of Casterly
Kaiser von Devon

Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Ankunft - von Sylvia von Donnerschlag - 30.05.2014, 01:54

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste