Büro des Friedensrichters
Oh meine Teuerste, das ist ein wirklich sehr heikles Problem. Und ich bin mir noch nicht sicher, ob ich Ihnen, trotz Ihrer wirklich sehr netten Schmeicheleien meiner Person gegenüber, dabei helfen kann.

Zuerst muss ich Ihnen schon mal mitteilen, dass Sie hier im Seereich keinesfalls eine gesetzliche Vormundschaft für jemanden übernehmen oder übertragen bekommen können. Das liegt einfach daran, dass es im Seereich kein Gesetz gibt, welches eine Vormundschaft, welcher Art und welchen Inhalts auch immer, regelt. Auch einschlägige Präzedenz-Fälle in welchen eine Vormundschaft richterlich übertragen oder angeordnet worden wäre, habe ich dem Gerichtsarchiv nicht entnehmen können. Ich sehe daher derzeit keine legale Möglichkeit, eine Vormundschaft seitens des Gerichts zu bestimmen.

Den einzigen Weg, den ich für eine Übertragung der Handlungsvollmacht und damit der Verantwortlichkeit für eine Person an eine andere zu übertragen sehe, wäre eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen einem Vollmachtsgeber, wie dann das Mündel heißen würde, und einem Bevollmächtigten, welcher die Stellung des Vormundes übernehmen würde. Eine solche Vollmacht von einem Richter beurkunden zu lassen um deren Bedeutung und Gültigkeit, auch gegenüber Dritten, zu erhöhen, könnte ich mir noch vorstellen. Dafür würde ich mich, wenn es gewünscht würde, zu Verfügung stellen.

Aber kommen wir doch zu Ihrem konkreten Problem. Um wen würde es sich denn bei Ihrem Ansinnen handeln?
Azrael Stupidos  
Friedensrichter
Der Ignogarant des Aquatropolitanischen Rechts
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Büro des Firedenrichters - von Hank Scorpio - 10.10.2008, 21:11
RE: Büro des Friedensrichters - von Lord Maul - 16.07.2009, 21:00

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