Steiniger Küstenabschnitt
(23.01.2017, 00:29)Barbarella Biberhausen schrieb: Frau Windsor, ich stehe einer Untersuchung jederzeit offen gegenüber.

Sie haben angedeutet, daß mein Bürgerschaftsantrag bereits an zuständiger Stelle vorliegt.
Ich halte es für nicht ausgeschlossen, daß er irgendwann von höchster Stelle angenommen wird.
In diesem Fall möchte ich mich auf den Artikel 1 der Verfassung berufen und um unverzügliche Freilassung und Gewährung einer Haftentschädigung bitten.

Darf ich fragen wann sie Gelegenheit hatten sich mit unserer Verfassung auseinanderzusetzen ?
Mitglied der OFL-Stabsabteilung

[Bild: i4522bkgdqd.png]
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