13.03.2009, 18:57
Als Doppelstaatsbürger biete ich mich an, als Honorarkonsul zwischen USSRAT und Aquatropolis tätig zu werden. Das heißt, ich übernehme einen kleinen Teil der Botschaftertätigkeit, Staatsverträge ausgenommen. Und auch im Konfliktfall trete ich nicht für eine Amtsseite auf, sondern imemr nur als Privatperson. Weiterhin bedeutet das, ich wäre nicht der Regierung unterstellt wie ein Botschafter - lasse mir diplomatisch also nichts vorschreiben - sondern als privater Mittelsmann zwischen beiden Nationen tätig. Wäre das in Ordnung?
Großneptun und pensionierter Gründer von Aquatropolis
Präsident der Föderation Devon a.D.
Träger aller im Seereich zu vergebenden Orden.
verstorben: 28.Juni 2014
Präsident der Föderation Devon a.D.
Träger aller im Seereich zu vergebenden Orden.
verstorben: 28.Juni 2014
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