30.07.2014, 07:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.07.2014, 08:19 von Azrael Stupidos.)

mustert sichtlich erstaunt über diese Frage sein Gegenüber
Also, wie bereits gesagt ist das Kaiserreich Devon ein selbständiger Staat mit eigener Jurisdiktion. Sollte jemand, egal ob Bürger des Kaiserreiches oder Ausländer, im Hoheitsgebiet dieses Staats "Mist bauen" und in diesem Hoheitsgebiet aufgegriffen werden, würde er zuallererst nach devonischem Recht belangt werden.
Sollte es sich um einen Bürger des Seereiches handeln, der vor einer Strafverfolgung wieder aus dem Hoheitsbereich des Kaiserreiches in das Hoheitsgebiet des Seereiches entfleucht, käme es meiner Meinung nach darauf an, ob die Missetat nach aquatropolianischem Recht als gesetzwidrig und damit strafbar anzusehen ist. Dann, so meine feste Überzeugung, kommt eine Verfolgung und Ahndung der Straftat nach dem Recht des Seereiches hier vor dem Nationalgericht in Frage. Was völlig ausgeschlossen ist, ist die Möglichkeit, dass Bürger des Seereiches an fremde Mächte ausgeliefert werden. Dies verbietet die Verfassung des Seeeiches.
Bezüglich die devonische Rechtssprechung erlauben Sie mir noch den Hinweis, dass dort im Falle dass nicht ausreichend fachlich qualifizierte Mitglieder aus dem Fürstenrat, in meinen Augen einer Zusammenballung sich elitär fühlender, dekadenter und sicher auch inzestgefährdeter Adliger, für ein Gericht zur Verfügung stehen der Kaiser selbst Recht spricht. Und wie eine solche Rechtssprechung im Falle einer Straftat eines Ausländers im Kaiserreich aussehen würde, können Sie sich selbst ausmalen.
Also meine Beste, das sicherste Mittel, mit keiner der Rechtssprechungssysteme in Berührung zu kommen ist einfach, und hier bemühe ich noch mal Ihre schöne Formulierung, keinen "Mist zu bauen".
Azrael Stupidos
Friedensrichter
Der Ignogarant des Aquatropolitanischen Rechts
Friedensrichter
Der Ignogarant des Aquatropolitanischen Rechts