22.07.2014, 12:57
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.07.2014, 12:58 von Rudolf Höhnli.)
Wirklich? Können Sie mir sagen, ob das hiesige Erbrecht einen Pflichtanteil für Hinterbliebene vorsieht? Ich weiß nicht, ob mein Klient seinen Klon bedacht hat. Der Papierumschlag ist sehr groß und der Klon sehr klein.
Frauenbeauftragte Wolfensteins
Meistertellerwäscher der USSRAT
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