Warnung vor kushitischen Hoheitsgewässern
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In der bis gestern einsehbaren kushitischen Verlautbarung hiess es lediglich, die Gewässer um Kush und die anderen Inseln des Mutterlandes seien bis zu einer Linie von 14 Seemeilen vermint und "abgeriegelt". Von freien Routen durch diese Minenfelder war dort leider nichts zu lesen, so das unsere Regierung sich genötigt sah eine Warnung für sämtliche Hoheitsgewässer des kushitischen Mutterlandes auszusprechen.
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