02.12.2013, 21:31
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.12.2013, 21:53 von John Beamen.)

schreibt mir dem Kuli ein wenig auf dem Vertrag herum
VERTRAG zwischen ELEKTROTECHNIK BEAMEN und LUNACORP
§1. Der Vertrag ist nach Unterschrift beider Vertragspartner gültig.
§2. Der Vertrag kann nur seitens der LunaCorp aufgelöst werden.
§3. ET-Beamen, bzw der Auftragsbearbeiter, ist nicht befugt über die Arbeit mit der LunaCorp bezüglich des mündlich vereinbarten Projektes zu sprechen.
§3.1 Es wird nur der Auftragsbearbeiter am dem Projekt arbeiten. Andere Mitarbeiter von ET-Beamen werden komplett von dem Projekt ausgeschlossen.
§4. ET-Beamen, bzw der Auftragsbearbeiter, übernimmt keine Haftung sollte das entwickelte Programm nach der Zusammensetzung durch die LunaCorp KI nicht funktionieren.
§4.1. Sollte das Programm bereits vorher funktionsunfähig sein haftet die Firma ET-Beamen, bzw der Auftragsbearbeiter, hier gilt: Solange das Programm nicht funktioniert, wird keine Zahlung an ET-Beamen, bzw den Auftragsbearbeiter erfolgen.
§5. Das Programm darf nur von der LunaCorp genutzt und vervielfältigt werden, das weiterreichen an andere Unternehmen durch die LunaCorp ist untersagt. Das weiter geben an andere Unternehmen muss mit ET-Beamen, bzw dem Auftragsbearbeiter abgesprochen werden. Hier muss ebenfalls eine schriftliche Einverständniserklärung erteilt werden.
§6. Da das Programm durch eine KI zusammengesetzt wird, ist ET-Beamen, bzw der Auftragsbearbeiter, nicht in der Pflicht das Programm auf dem neusten Stand zu halten
§7. Zu keinem Zeitpunkt darf ET-Beamen, bzw der Auftragsbearbeiter mit dem Projekt der LunaCorp in Verbindung gebracht werden. Offiziell arbeitet ET-Beamen, bzw der Auftragsbearbeiter nicht mit der LunaCorp zusammen.
§8. Bei Vertragsverstoß kann eine entsprechende Geldstrafe vom Vertragsbrecher vom Geschädigten gefordert werden.
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Unterschrift Auftragbearbeiter
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Unterschrift Geschäftsführung ET-Beamen
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Unterschrift Geschäftsführung LunaCorp