28.02.2009, 22:21

Sehr geehrter Herr S. Soprano,
Sie haben sich dieses Unternehmen widerrechtlich angeeignet. Weiterhin liegt keine Unternehmensgründung und Lizenzbeantragung vor, daher wird hiermit jeglicher Betrieb oder Vertrieb verboten. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe von 500 MM bestraft.
Sie haben sich dieses Unternehmen widerrechtlich angeeignet. Weiterhin liegt keine Unternehmensgründung und Lizenzbeantragung vor, daher wird hiermit jeglicher Betrieb oder Vertrieb verboten. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe von 500 MM bestraft.