20.05.2013, 14:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.05.2013, 14:48 von Rudolf Höhnli.)

Das ist Ihre Meinung, Lady Enigma. Die steht Ihnen zu, notfalls können Sie zukünftig bei mir auch Ihr Recht auf Meinungsäußerung einklagen, falls Ihnen jemand den Mund verbietet.

Ihr seid solche Spaßbremsen. Lieber lasst Ihr den juristischen Bereich unsimuliert, anstatt dass ein neuer Richter hier irgendwas durcheinanderbringen könnte. Dabei ist das gar kein Simoffthema. Wenn sich die Regierung den Text so auslegt, wie sie will, dann tut sie das eben. In solchen Lücken sehe ich keinen Mangel, sondern Simulationsanregungen. Ist ungefähr wie mit dem Polizei- und Grenzwachtsystem. JE detaillierter ausgebaut, desto weniger pasiert in diesem Bereich, weil jeder Querschläger gleich geschnappt wird. Je ausgefeilter Staatsverträge sind, desto weniger pasiert noch zwischen zwei Staaten. Und je detaillierter das juristische System, desto weniger passiert auch dort, weil es eben keine Schlupflöcher, keine Reibungspunkte mehr gibt.
Die Aussage, Absatz 1 räume NUR Bürgern Rechte ein, ist meines Erachtens bei Hinzunahme von Absatz 2 falsch. Dort wid jedem Ausländer ein Asylrecht gewährt. Asylanten zum Beispiel zu töten, würde dem Asylbegriff widersprechen.
Die Aussage, Absatz 1 räume NUR Bürgern Rechte ein, ist meines Erachtens bei Hinzunahme von Absatz 2 falsch. Dort wid jedem Ausländer ein Asylrecht gewährt. Asylanten zum Beispiel zu töten, würde dem Asylbegriff widersprechen.
Frauenbeauftragte Wolfensteins
Meistertellerwäscher der USSRAT
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