19.05.2013, 21:43
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.05.2013, 21:43 von Rudolf Höhnli.)

Es gibt keine Verfassungseinschränkung auf Bürger. Soweit ich weiß, war der Urgedanke, besser einen ausländischen Richter als gar keinen.
Frauenbeauftragte Wolfensteins
Meistertellerwäscher der USSRAT
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