26.02.2009, 18:31
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.02.2009, 18:32 von Silvio Soprano.)
hier ein gesetzes entwurf für einen krieglosen krieg
Zitat:Gesetz zur Reglung eines Krieglosen Krieges
1.Bezeichnung
§1
In einem Krieglosen Krieg zeigt man sich präsent an der Front doch lässt niemanden zu schaden kommen.
§1.1
Ein Kriegloser Krieg bedeutet nicht das die betroffenen staaten nicht im Konflikt stehen.
2.Kriegssituation
§2
Die Aquamarine zieht Gewaltbereit in das Land ein mit diesem man im Krieg steht.
§2.1
Man zeigt sich präsent und stark.
3.Konfliktlösung
§3
Der Konflikt wird durch Unterhändler geklärt so das die Aquamarine schnellstmöglich wieder abziehen kann.
§3.1
Sollte der Konflikt nicht friedlich gelöst werden sieht man die Zermörbung der Armee und der Zivilisten im Umkreis vor
§3.2
Sollte er nun immer noch nicht Geklärt sein übernimmt die Leitung sowie die Verantwortung die Nummer 1+2 alleine.