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Fliegender Teppich landet
#5
Subjektiv, sagen Sie. Aber Ihre Verwarnung war rein objektiv. Ich bin objektiv ein Falschparker. Stünde ich auf einem Parkplatz und Sie hätten mich verwarnt, wäre das eine subjektive Verwarnung. Hier aber liegt eine objektive Ordnungswidrigkeit vor. Somit haben Sie sich der königlichen Anordnung widersetzt, die Sie eindeutig zur Subjektivität verpflichtet. Um uns Ärger zu ersparen, könnte ich stillschweigen darüber bewahren, wenn Sie mich jetzt zum König führen würden.
~ Zauberer der Stufe 1 ~
Quästor der Unsichtbaren Universität des Märchenlandes
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Fliegender Teppich landet - von Rumburak - 16.01.2013, 16:31

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