Die Lummerburg
Handlung
Ein Schreiben an den König geht ein

Majestät Ceville,

hiermit erlaube ich mir, Ihnen unseren Gegenvorschlag für den geplanten Vertrag zwischen dem Königreich Lummerland und dem Seereich Aquatropolis zu übermitteln.

Mit freundlichen Grüßen

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Regentin des Seereiches


Anlage Vertragsentwurf
Vertrag zwischen dem Königreich Lummerland und dem Seereich Aquatropolis

Art. 1
Die vertragschließenden Seiten verpflichten sich, weder offen noch verdeckt feindliche Handlungen gegen den Vertragspartner zu begehen.

Art. 2
Das Königreich Lummerland tritt dem Seereich Aquatropolis bei, kann sich aber selbst verwalten.

2.1 Die Selbstverwaltung beinhaltet insbesondere das Recht des Königs auf dem Territorium des Königreichs Lummerland eigene Gesetze zu erlassen und eigene Gerichte zu berufen. Die Gesetze Lummerlands dürfen nicht im Widerspruch zur Verfassung des Seereichs Aquatropolis stehen.

2.2 Das Seereich Aquatropolis betrachtet den König Lummerlands als höchste rechtliche Instanz in allen Rechtsbelangen die Vorfälle die auf das Territorium Lummerlands begrenzt sind und ausschließlich lummerländer Staatsbürger betreffen. In Fällen in denen aquatropolitanische Staatsbürger ohne lummerländer Staatsbürgerschaft involviert sind oder lummerländer Bürger auf aquatropolitanischem Gebiet ausserhalb des Königreichs Lummerland straffällig werden, kann der Friedensrichter als übergeordnete rechtliche Instanz eingeschaltet werden.

2.3 Während eines Aufenthaltes ausserhalb Lummerlands wird dem König auf dem Territorium des Seereichs der Status eines Diplomaten zuerkannt.

Art. 3
Das Königreich Lummerland ist berechtigt, einen Vertreter in das Seereich zu entsenden, um seine politischen Interessen zu wahren.

Art. 4

4.1 Das Seereich Aquatropolis ist berechtigt, Einheiten im Gebiet des Lummerlandes zu stationieren.

4.2 Im Falle einer Katastrophe oder im Kriegsfall gewähren sich die Vertragspartner gegenseitig Hilfe.

4.3 Das Lummerland ist nicht verpflichtet sich durch Entsendung von Truppen an aquatropolitanischen Konflikten zu beteiligen.

4.4 Das Lummerland verpflichtet sich keine eigenen Angriffskriege ohne vorherige Zustimmung der Regierung des Seereichs Aquatropolis zu unternehmen.

Art. 5

5.1 Das Seereich Aquatropolis liefert regelmäßig Waren an das Lummerland. Das Lummerland ist verpflichtet, diese zu bezahlen.

5.2 Bei Engpässen hat der Eigenbedarf des Seereiches Vorrang, jedoch dürfen die Lieferungen in diesem Fall nicht komplett eingestellt werden.

Art. 6
Bei Warenverkehr zwischen beiden Staaten entfallen die Zölle.

Art. 7
Dieser Vertrag kann jederzeit zum Monatsende gekündigt werden. Die Frist beträgt 2 Wochen.

Art. 8
Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung beider Parteien in Kraft.
~ Regentin des Seereiches ~
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Die Lummerburg - von Kleoschwarta die Fürthe - 16.10.2011, 21:05
RE: Die Lummerburg - von Hank Scorpio - 17.10.2011, 21:09
RE: Die Lummerburg - von Dr. Sivana - 21.10.2011, 15:52
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RE: Die Lummerburg - von Bender Blech - 08.01.2012, 01:16

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