19.06.2012, 19:42
Seereich Aquatropolis
Nationalgericht
Nationalgericht
In der Sache:
Silvio Soprano
- Kläger -
gegen
Seereich Aquatroplis
vertreten durch die Volkstribunin Jeanne Duchamp
- Beklagtes -
wegen
Widerspruch gegen den Beschluss des Friedensrichters vom 13.06.2012
ergeht folgender Beschluss:
Der Widerspruch wird zurückgewiesen.
Der Beschluss vom 13.06.2012 bleibt in Kraft.
Begründung:
1. Gemäß Artikel 7 der Verfassung des Seereiches entscheidet der Friedensrichter frei und unabhängig auf der Grundlage der Verfassung, der Gesetze, ergangener Urteile und den ungeschriebenen Regeln.
2. In Ermangelung verfassungsrechtlicher und gesetzlicher Regelungen oder einschlägiger ergangener Urteile entscheidet der Friedensrichter daher nach billigem Ermessen. Dies gilt für Hauptsacheentscheidungen ebenso wie für Verfahrensfragen.
3. Im Verfahren Soprano gegen das Seereich befindet der Friedensrichter, dass im Seereich 3 Jahre eine mehr als angemessene Frist für die Verjährung jeglicher Ansprüche sind, solange keine anderen Fristen gesetzlich bestimmt sind. Alle in der Klage geltend gemachten Ansprüche sind daher verjährt.
4. Da alle eingeklagten Forderungen verjährt sind, hat die Klage offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg. Die Eröffnung des streitigen Verfahrens war daher abzulehnen.
Gegen diesen Beschluss ist kein Rechtsmittel gegeben.
![[Bild: siegel_gericht.gif]](http://aquatropolis.mikronation.de/bilder/siegel_gericht.gif)
gez. Azrael Stupidos
Friedensrichter
Azrael Stupidos
Friedensrichter
Der Ignogarant des Aquatropolitanischen Rechts
Friedensrichter
Der Ignogarant des Aquatropolitanischen Rechts