16.06.2012, 12:42
Widerspruch gegen die Ablehnung der Klage
Sehr geehrtes hohe Gericht,
in ihrer Ablehnung der Klage argumentierten Sie mit dem Grund: Verjährung. Dagegen Widerspreche ich !
1. Ich kenne kein Gesetz das in Aquatropolis die Verjährung regelt.
2. Da es sich hier um Herausgabeansprüche aus Eigentum, familien- und erbrechtliche Ansprüche sowie rechtskräftig festgestellte Ansprüche handelt, ist eine Verjährungsfrist falls Sie von ihnen auf 2 - 3 Jahre angesetzt wurden ist zu wenig.
In einem solchem Falle ist eine Frist von 30 Jahren angemessen.
Mfg.
Soprano
Sehr geehrtes hohe Gericht,
in ihrer Ablehnung der Klage argumentierten Sie mit dem Grund: Verjährung. Dagegen Widerspreche ich !
1. Ich kenne kein Gesetz das in Aquatropolis die Verjährung regelt.
2. Da es sich hier um Herausgabeansprüche aus Eigentum, familien- und erbrechtliche Ansprüche sowie rechtskräftig festgestellte Ansprüche handelt, ist eine Verjährungsfrist falls Sie von ihnen auf 2 - 3 Jahre angesetzt wurden ist zu wenig.
In einem solchem Falle ist eine Frist von 30 Jahren angemessen.
Mfg.
Soprano