
Nimmt den Schrieb und beginnt ihn durchzulesen, zückt dann einen Stift um darin herumzukrakeln.
Vertrag zwischen dem Königreich Lummerland und dem Seereich Aquatropolis
Art. 1
Die vertragschließenden Seiten verpflichten sich, weder offen noch verdeckt feindliche Handlungen gegen den Vertragspartner zu begehen.
Im Falle, dass ein Vertragspartner angegriffen wird, wart die andere Vertragspartei Neutralität.
Art. 2
Das Königreich Lummerland tritt dem Seereich Aquatropolis bei, kann sich aber selbst verwalten.
*2.1 Lummerland untersteht keiner juristischen Aufsicht von Aquatropolischer Seite. Dem vom König dafür eingesetzten Richter untersteht der Lummerländische Gerichtshof, die höchste Instanz für einen Bürger Lummerlands. Seine Majestät hat ein Vetorecht für sämtliche Entscheidungen und kann die Urteile ändern, wenn er befindet das diese nicht im Sinne Lummerlands sind.
*2.2 Lummerland und Aquatropolis einigen sich auf ein Auslieferungsabkommen.
Sollte sich ein Lummerländischer Bürger des Hochverrats an Aquatropolis schuldig machen, dann als einzige Ausnahme, kann der Beschuldigte auf Antrag
einer Aquatropolitanischen Regierungsstelle an den Friedensrichter übergeben werden. Sollte sich ein Aquatropolitansicher Bürger des Hochverrats an Lummerland oder seinem König schuldig machen, so ist er auf Antrag auszuliefern.
*2.3 Der König Lummerlands genießt diplomatische Immunität
Art. 3
Das Königreich Lummerland ist berechtigt, einen Vertreter in das Seereich zu entsenden, um seine politischen Interessen zu wahren.
Art. 4
Das Seereich Aquatropolis ist berechtigt, Einheiten im Gebiet des Lummerlandes zu stationieren.
Im Falle einer Katastrophe oder im Kriegsfall gewähren sich die Vertragspartner gegenseitig Hilfe.
Art. 5
Das Seereich Aquatropolis liefert regelmäßig Waren an das Lummerland. Das Lummerland ist verpflichtet, diese zu bezahlen.
Bei Engpässen hat der Eigenbedarf des Seereiches Vorrang, jedoch dürfen die Lieferungen in diesem Fall nicht komplett eingestellt werden.
Art. 6
Bei Warenverkehr zwischen beiden Staaten entfallen die Zölle.
Art. 7
Dieser Vertrag kann jederzeit zum Monatsende gekündigt werden. Die Frist beträgt 2 Wochen.
Art. 8
Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung beider Parteien in Kraft.
Art. 1
Die vertragschließenden Seiten verpflichten sich, weder offen noch verdeckt feindliche Handlungen gegen den Vertragspartner zu begehen.
Im Falle, dass ein Vertragspartner angegriffen wird, wart die andere Vertragspartei Neutralität.
Art. 2
Das Königreich Lummerland tritt dem Seereich Aquatropolis bei, kann sich aber selbst verwalten.
*2.1 Lummerland untersteht keiner juristischen Aufsicht von Aquatropolischer Seite. Dem vom König dafür eingesetzten Richter untersteht der Lummerländische Gerichtshof, die höchste Instanz für einen Bürger Lummerlands. Seine Majestät hat ein Vetorecht für sämtliche Entscheidungen und kann die Urteile ändern, wenn er befindet das diese nicht im Sinne Lummerlands sind.
*2.2 Lummerland und Aquatropolis einigen sich auf ein Auslieferungsabkommen.
Sollte sich ein Lummerländischer Bürger des Hochverrats an Aquatropolis schuldig machen, dann als einzige Ausnahme, kann der Beschuldigte auf Antrag
einer Aquatropolitanischen Regierungsstelle an den Friedensrichter übergeben werden. Sollte sich ein Aquatropolitansicher Bürger des Hochverrats an Lummerland oder seinem König schuldig machen, so ist er auf Antrag auszuliefern.
*2.3 Der König Lummerlands genießt diplomatische Immunität
Art. 3
Das Königreich Lummerland ist berechtigt, einen Vertreter in das Seereich zu entsenden, um seine politischen Interessen zu wahren.
Art. 4
Das Seereich Aquatropolis ist berechtigt, Einheiten im Gebiet des Lummerlandes zu stationieren.
Im Falle einer Katastrophe oder im Kriegsfall gewähren sich die Vertragspartner gegenseitig Hilfe.
Art. 5
Das Seereich Aquatropolis liefert regelmäßig Waren an das Lummerland. Das Lummerland ist verpflichtet, diese zu bezahlen.
Bei Engpässen hat der Eigenbedarf des Seereiches Vorrang, jedoch dürfen die Lieferungen in diesem Fall nicht komplett eingestellt werden.
Art. 6
Bei Warenverkehr zwischen beiden Staaten entfallen die Zölle.
Art. 7
Dieser Vertrag kann jederzeit zum Monatsende gekündigt werden. Die Frist beträgt 2 Wochen.
Art. 8
Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung beider Parteien in Kraft.

Faltet das Papier zusammen und zeigt sich beeindruckt

Rückt von dem Knopf der versteckten Falltür ab
Geiz ist eine Religion, Sarkasmus ist eine Tugend, Beleidigungen ein Hobby und generelle Unfreundlichkeit eine Lebenseinstellung.