10.02.2009, 13:30
Hiermit ergeht folgende Umformulierung:
Unternehmen der Rechtsformen AG, GmbH, Ltd. und SupPE sind ab sofort verpflichtet, umfassende Informationsseiten, die über die Tätigkeiten, die Angestellten, die Produkte, die Außenstellen, die Gesellschafter und die Kontaktdaten informieren. Diese Seiten können als PDF oder als Website veröffentlicht werden. Spätestens am 15.2.2008 muss jedes Unternehmen, das die Rechtsform einer AG, GmbH, Ltd. und SupPE besitzt1, eine solche Seite besitzen. Sollte eine solche Seite trotzdem nicht zur Verfügung stehen, dann wird ein Ermittlungsverfahren wegen Schädigung der Plicht zur Versorgung mit Informationen eingeleitet. Ausnahmen werden durch den Antrag zur Erzeugung einer Ausnahme des Typs 5 (AzEeAdT5) beantragt und müssen mit einem bürokratischen Grund verbunden sein.
1) Unternehmensformen siehe amtliches Unternehmensregister
Diese Verordnung tritt am 10.02.2008 um 12.30 Uhr in Kraft.
Verordnung zur Regelung der Versorgung mit Informationen durch Unternehmen
Unternehmen der Rechtsformen AG, GmbH, Ltd. und SupPE sind ab sofort verpflichtet, umfassende Informationsseiten, die über die Tätigkeiten, die Angestellten, die Produkte, die Außenstellen, die Gesellschafter und die Kontaktdaten informieren. Diese Seiten können als PDF oder als Website veröffentlicht werden. Spätestens am 15.2.2008 muss jedes Unternehmen, das die Rechtsform einer AG, GmbH, Ltd. und SupPE besitzt1, eine solche Seite besitzen. Sollte eine solche Seite trotzdem nicht zur Verfügung stehen, dann wird ein Ermittlungsverfahren wegen Schädigung der Plicht zur Versorgung mit Informationen eingeleitet. Ausnahmen werden durch den Antrag zur Erzeugung einer Ausnahme des Typs 5 (AzEeAdT5) beantragt und müssen mit einem bürokratischen Grund verbunden sein.
1) Unternehmensformen siehe amtliches Unternehmensregister
Diese Verordnung tritt am 10.02.2008 um 12.30 Uhr in Kraft.