10.06.2012, 00:31
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.06.2012, 00:33 von Ukas Kleinung.)
Ich danke ihnen...
Eure Majestät, ich bringe einen ersten Entwurf für den überarbeiteten Vertrag mit Aquatropolis...
Ich habe versucht ihr Anliegen bestmöglich zu tarnen...

Kleinung läuft an dem Mitglied der Schlosswache vorbei und in den Tronsaal

Er deutet eine Verbeugung an
Eure Majestät, ich bringe einen ersten Entwurf für den überarbeiteten Vertrag mit Aquatropolis...

Überreicht ihm das Paier
Vertrag zwischen dem Königreich Lummerland und dem Seereich Aquatropolis
Art. 1
Die vertragschließenden Seiten verpflichten sich, weder offen noch verdeckt feindliche Handlungen gegen den Vertragspartner zu begehen.
Im Falle, dass ein Vertragspartner angegriffen wird, wart die andere Vertragspartei Neutralität.
Art. 2
Das Königreich Lummerland tritt dem Seereich Aquatropolis bei, kann sich aber selbst verwalten.
2.1 Lummerland untersteht keiner juristischen Aufsicht von Aquatropolischer Seite.
Dem vom König dafür eingesetzten Holzkopf untersteht der Lummerländische Gerichtshof, die höchste Instanz für einen Bürger Lummerlands.
Seine Majestät hat ein Vetorecht für sämtliche Entscheidungen und kann die Urteile ändern, wenn er befindet das diese nicht im Sinne
Lummerlands waren. Außerdem genießt er Immunität.
2.2 Lummerland und Aquatropolis einigen sich auf ein Auslieferungsabkommen.
Sollte sich ein Lummerländischer Bürger des Hochverrats an Aquatropolis schuldig machen, dann als einzige Ausnahme, kann der Beschuldigte auf Antrag
einer Aquatropolitanischen Regierungsstelle an den Friedensrichter übergeben werden.
Sollte sich ein Aquatropolitansicher Bürger des Hochverrats an Lummerland oder seinem König schuldig machen, so ist er auf Antrag auszuliefern.
Art. 3
Das Königreich Lummerland ist berechtigt, einen Vertreter in das Seereich zu entsenden, um seine politischen Interessen zu wahren.
Art. 4
Das Seereich Aquatropolis ist berechtigt, Einheiten im Gebiet des Lummerlandes zu stationieren.
Im Falle einer Katastrophe oder im Kriegsfall gewähren sich die Vertragspartner gegenseitig Hilfe.
Art. 5
Das Seereich Aquatropolis liefert regelmäßig Waren an das Lummerland. Das Lummerland ist verpflichtet, diese zu bezahlen.
Bei Engpässen hat der Eigenbedarf des Seereiches Vorrang, jedoch dürfen die Lieferungen in diesem Fall nicht komplett eingestellt werden.
Art. 6
Bei Warenverkehr zwischen beiden Staaten entfallen die Zölle.
Art. 7
Dieser Vertrag kann jederzeit zum Monatsende gekündigt werden. Die Frist beträgt 2 Wochen.
Art. 8
Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung beider Parteien in Kraft.
Art. 1
Die vertragschließenden Seiten verpflichten sich, weder offen noch verdeckt feindliche Handlungen gegen den Vertragspartner zu begehen.
Im Falle, dass ein Vertragspartner angegriffen wird, wart die andere Vertragspartei Neutralität.
Art. 2
Das Königreich Lummerland tritt dem Seereich Aquatropolis bei, kann sich aber selbst verwalten.
2.1 Lummerland untersteht keiner juristischen Aufsicht von Aquatropolischer Seite.
Dem vom König dafür eingesetzten Holzkopf untersteht der Lummerländische Gerichtshof, die höchste Instanz für einen Bürger Lummerlands.
Seine Majestät hat ein Vetorecht für sämtliche Entscheidungen und kann die Urteile ändern, wenn er befindet das diese nicht im Sinne
Lummerlands waren. Außerdem genießt er Immunität.
2.2 Lummerland und Aquatropolis einigen sich auf ein Auslieferungsabkommen.
Sollte sich ein Lummerländischer Bürger des Hochverrats an Aquatropolis schuldig machen, dann als einzige Ausnahme, kann der Beschuldigte auf Antrag
einer Aquatropolitanischen Regierungsstelle an den Friedensrichter übergeben werden.
Sollte sich ein Aquatropolitansicher Bürger des Hochverrats an Lummerland oder seinem König schuldig machen, so ist er auf Antrag auszuliefern.
Art. 3
Das Königreich Lummerland ist berechtigt, einen Vertreter in das Seereich zu entsenden, um seine politischen Interessen zu wahren.
Art. 4
Das Seereich Aquatropolis ist berechtigt, Einheiten im Gebiet des Lummerlandes zu stationieren.
Im Falle einer Katastrophe oder im Kriegsfall gewähren sich die Vertragspartner gegenseitig Hilfe.
Art. 5
Das Seereich Aquatropolis liefert regelmäßig Waren an das Lummerland. Das Lummerland ist verpflichtet, diese zu bezahlen.
Bei Engpässen hat der Eigenbedarf des Seereiches Vorrang, jedoch dürfen die Lieferungen in diesem Fall nicht komplett eingestellt werden.
Art. 6
Bei Warenverkehr zwischen beiden Staaten entfallen die Zölle.
Art. 7
Dieser Vertrag kann jederzeit zum Monatsende gekündigt werden. Die Frist beträgt 2 Wochen.
Art. 8
Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung beider Parteien in Kraft.
Ich habe versucht ihr Anliegen bestmöglich zu tarnen...
Dr.iur. Ukas Kleinung
Königlich Lummerländischer Nicht-Holzköpfiger Berater in Rechtsfragen
Ihr Anwalt für alle Fälle.
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