Überprüfung einer Verfügung
#7
(08.02.2009, 23:37)Lady Enigma schrieb: In dieser Sache ergeht folgende Entscheidung:
v.Wirths Besitz ist in der bestehenden Form und vollständig an die Erben zu übergeben.
Die allein entscheiden über die Verwendung.

Meine Besitztümer wurden verpfändet.
Im Gerichtsverfahren gab es keine Einigung der Richter ! Nein, schlimmer. Der Volkstribun pfändete alles wegen einer lächerlichen Forderung von 105T MM die ich wegen dem Bürgerkrieg nicht zahlen konnte.

Daher fordere ich eine Entschädigung !
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